Die neuen Statuten für die Gruppenwasserversorgung Tösstal betreffen die Gemeinden Bauma, Hittnau, Turbenthal, Wila und Wildberg. 90 Prozent der Stimmbeteiligten haben deren Notwendigkeiten befürwortet und am Sonntag ein Ja in die Urne gelegt.
Die Revision ausgelöst hatte das neue kantonale Gemeindegesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Dieses sieht vor, dass alle Zweckverbandsstatuten innerhalb von vier Jahren – also bis 2022 – überarbeitet und diesem Gesetz angepasst werden müssen.
Gesetz verlangt Bilanz
Eine wesentliche Änderung bezieht sich auf die Finanzen. So ist es für die Zweckverbände neu Pflicht, einen eigenen Haushalt zu führen. Heute verfügen sie bereits über ein Budget und eine Abrechnung. Künftig ist es aber ihre Aufgabe, eine Bilanz zu erstellen.
Viel ändert sich für die Gemeinden durch die Anpassung nicht. Eine Ablehnung an der Urne wäre also weder hilfreich noch zielführend. Deshalb erstaunt es nicht, dass im Tösstal nebst jenen für die Gruppenwasserversorgung auch alle anderen Statuten mit deutlicher Mehrheit angenommen worden sind.

