R. B. (Name der Redaktion bekannt) habe gewartet, bis die Kinder aus dem Haus waren. Dann sei er mit einem Küchenmesser ins Schlafzimmer gegangen und habe auf seine Frau Alma eingestochen, die im gemeinsamen Ehebett lag. «Besonders skrupellos» sei der Beschuldigte vorgegangen, heisst es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, die dieser Zeitung vorliegt. Sie wirft dem Kosovaren mehrfachen Mord vor. Denn am gleichen Morgen erstach er auch Almas Schwester, die gerade zu Gast war. «Um eine für ihn lästige Zeugin und verhasste Verbündete seiner Ehefrau zu beseitigen», so die Anklage.
Ab heute muss sich der 58-Jährige vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten. Er gibt an, aus Notwehr gehandelt zu haben. «Mein Mandant macht nach wie vor geltend, dass er von den beiden Schwestern attackiert worden ist», sagt sein Anwalt auf Anfrage.
Drei Verhandlungstage sind angesetzt, um über Schuld oder Unschuld zu entscheiden. Daneben stellt sich aber auch eine grundsätzliche Frage: Hätte der mutmassliche Femizid an den beiden Schwestern verhindert werden können?
Nach zwei Tagen wieder frei
R. B. war der Aargauer Kantonspolizei bereits bekannt. Im Januar 2017, ein Jahr vor dem mutmasslichen Doppelmord von Hausen AG, hatte seine Ehefrau ihn angezeigt. Wegen Drohungen, Beschimpfungen, Tätlichkeiten. Die Beamten inhaftierten ihn für zwei Tage und verfügten eine zweiwöchige Wegweisung vom gemeinsamen Wohnort. Doch weitere Konsequenzen folgten nicht, denn Alma zog ihre Anzeige zurück. Somit blieb den Behörden nichts anderes übrig, als das Verfahren gegen ihren Mann zu sistieren. Statt vor einen Richter, der hätte Massnahmen erwirken können, kam er nach Hause. Zwölf Monate später griff er zum Küchenmesser.

