Die Maskenpflicht für Kinder in den Zürcher Primarschulen ist «bis auf weiteres» aufgehoben, wie das Zürcher Verwaltungsgericht mitteilt. Genauer: Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung eines Rekurses gegen die von der Bildungsdirektion angeordnete Maskentragpflicht für Kinder ab der 3./4. Primarklasse wiederhergestellt.
Maskenpflicht ab 25. Januar angeordnet
Bildungsdirektorin Silvia Steiner (Mitte) hatte die Maskenpflicht in der Mittelstufe der Primarschule im Zuge der zweiten Corona-Welle ab dem 25. Januar 2021 angeordnet. Kurz darauf rekurrierten zwei Personen gegen die Maskenpflicht an sich und «sinngemäss», wie das Gericht in seinem neuen Urteil schreibt, auch gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung.
Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) lehnte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rekurses am 12. April ab. Dagegen gelangten die Beschwerdeführenden an das Verwaltungsgericht – und erhielten nun recht.
Steiner nicht allein zuständig

