Politik

Ausserordentlicher Bundesanwalt wittert grosse Verschwörung

Der Sonderermittler ist angeblich der Unterwanderung der Schweizer Justiz durch die Fifa auf der Spur gewesen – und einem koksenden Strafverfolger.

Ausserordentlicher Bundesanwalt wittert grosse Verschwörung

Glaubt man Stefan Keller, ist es um die Schweizer Justiz grottenschlecht bestellt. Und zwar nicht wegen, sondern trotz ihm.

Die Lage sei nicht nur ernst, erklärte er als ausserordentlicher Bundesanwalt kürzlich der Gerichtskommission von National- und Ständerat. Sie sei sehr ernst. Bei der Bundesanwaltschaft und am Bundesstrafgericht gebe es zahlreiche morsche Stellen.

Keller machte diese Bemerkungen und eine Reihe weiterer zum Teil unglaublich anmutender Vorwürfe schriftlich und provisorisch zuhanden der Kommission. Kurz vor dem Auftritt, mit dem er seinen Job retten wollte, hatte er das Manuskript noch angepasst und etwas abgeschwächt.

Abtreten mit Nachtreten

Klar wird aber aus all dem: Keller, hauptberuflich Obwaldner Oberrichter, wäre gerne ausserordentlicher Bundesanwalt geblieben. Als Sonderermittler hätte er Vorwürfe um die Geheimtreffen von Ex-Bundesanwalt Michael Lauber mit Fifa-Präsident Gianni Infantino abklären sollen – bis ihn das Bundesstrafgericht Anfang Mai wegen parteiischer Schritte gegen Infantino für befangen erklärte. Keller trat aber erst zwei Wochen später unter Hochdruck ab. Und trat dabei noch auf alle Seiten nach.

An der Gerichtskommissionssitzung wurde ein letztes Mal deutlich, dass Keller zu den wenigen gehört, die nicht einsehen wollen, dass er in einem halben Jahr Ermittlungen schlicht und einfach zu viele Fehler begangen hatte: Der als Staatsanwalt unerfahrene Keller hatte nicht nur mindestens eine unzulässige Zeugenbefragung durchgeführt. Sondern auch in Medienmitteilungen – wie das Bundesstrafgericht festhielt – «irreführende und zum Teil unzutreffende Äusserungen» gemacht.

Bei seiner einseitigen Kommunikation hatte Keller sogar noch auf professionelle Unterstützung zählen können. Gegen Stundenhonorar stand ihm der ehemalige NZZ-Gerichtskorrespondent Markus Felber von der Santschi & Felber Justizkommunikation GmbH bei. Trotzdem hatte Keller in seinen Mitteilungen Infantino vorverurteilt. Und zudem einem Journalisten Amtsgeheimnisse ausgeplaudert.

Angeblich Kokain auf Geschäftsreisen

Bei der Gerichtskommission machte Keller weiter, als wäre nichts geschehen. Er verwies zwar selber auf das Amtsgeheimnis. Doch dann listete er selber Erkenntnisse aus seiner – eigentlich geheimen – Untersuchung auf:

  • Bei einem Verdächtigen seien die E-Mails mehrerer Jahre nicht mehr vorhanden, worauf man das Bundesamt für Informatik gebeten habe, diese mit Back-ups zu rekonstruieren.
  • Die Bundesanwaltschaft habe die Protokolle ihrer Fussball-Taskforce erst nach langem Hin und Her herausgegeben.
  • Eine Kantonspolizei habe im Auftrag Kellers 800 Mannstunden Ermittlungsarbeit geleistet.
  • Man habe eine Unterwanderung der BA durch die Fifa festgestellt, welche die Unabhängigkeit mehrerer Staatsanwälte des Bundes und der Bundesanwaltschaft als Ganzes auch nach dem Rücktritt von Michael Lauber sehr ernsthaft infrage stelle.
  • Man habe herausgefunden, dass – entgegen der Angabe Beteiligter – eine fünfte Person am umstrittensten der Geheimtreffen mit Lauber und Infantino teilgenommen habe, und habe den Kreis der möglichen Teilnehmer eingrenzen können.
  • Ein Beschuldigter habe an diesem nicht protokollierten Treffen teilgenommen – und sich entgegen seiner Spesenrechnung nicht an einer Gerichtsverhandlung im Wallis befunden.
  • Ein Teilnehmer der Geheimtreffen «aus Bundesdiensten» habe privat und auf Geschäftsreisen wiederholt Kokain konsumiert.
  • Man habe Anhaltspunkte, dass das Bundesstrafgericht unter Mitwirkung mehrerer Personen den «Sommermärchen»-Prozess bewusst verjähren liess.

Der «Sommermärchen»-Fall, der sich um Betrugsvorwürfe vor der WM 2006 in Deutschland dreht, war nach einer späten Ansetzung durch das Gericht wegen des Lockdown im Frühjahr 2020 verjährt. In seiner Eingabe nennt Keller keine Beweise oder auch nur Indizien, weshalb die Strafkammer die Verjährung bewusst hätte eintreten lassen sollen. Das Bundesstrafgericht hatte vielmehr trotz des ausgerufenen Gesundheitsnotstands im Tessin und viel Kritik durch Verteidiger und Medien lange versucht, die Verhandlung in Bellinzona durchzuführen.

Auch die anderen schweren Vorwürfe aus der Liste bleiben unbegründet und unbelegt. Auf Anfrage schreibt Keller einzig, er habe in der Gerichtskommission nicht von einer «Unterwanderung der Fifa» oder über die «Sommermärchen»-Verjährung gesprochen. Hier wich er von seinem bei der Kommission eingereichten Redeentwurf ab. Anzunehmen ist, dass er auf die vermutlich justiziablen Verschwörungsanschuldigungen und das Amtsgeheimnis hingewiesen wurde.

Keller sieht auch grosse Schweizer Medienhäuser – Ringier und Tamedia – an einer Verschwörung gegen ihn beteiligt. Sie stünden in enger Absprache mit der Fifa und hätten deshalb seine Nicht- und Abwahl gefordert. Angesprochen auf die Absurdität seiner Behauptungen, schreibt Keller: «Zu angeblichen Verschwörungstheorien nehme ich keine Stellung.»

Pensionäre als Kandidaten

Klar wird, dass Keller sich als Opfer des Bundesstrafgerichts sieht: Die Beschwerdekammer habe nicht nach rechtsstaatlichen Kriterien geurteilt, als es ihn für befangen erklärte. Vielmehr wolle das Bundesstrafgericht grundsätzlich verhindern, dass die Verfahrenskomplexe Lauber und Infantino einer Beurteilung zugeführt werden könnten. Dies würde auch seinem Nachfolger die Arbeit verunmöglichen.

Dieser muss nun vom Parlament gewählt werden. Infrage kommen unter anderem der pensionierte Zürcher Staatsanwalt Ulrich Weder, der provisorisch von Keller übernommen hat, sowie der ebenfalls pensionierte St. Galler Staatsanwalt Carlo Frei. Für Frei spricht, dass er als Kellers Assistent an den bisherigen Ermittlungen beteiligt war. Die Nähe zum gescheiterten Sonderermittler spricht aber auch gegen ihn.

(Autor: Thomas Knellwolf)

Fehler gefunden?