Politik

Wetziker Firma reisst Häuser ab – ohne Bewilligung

Eine Immobilienfirma aus Wetzikon hat im Kanton Schwyz drei alte Wohnhäuser abbrechen lassen. Ohne Bewilligung und trotz laufender Prüfung der Denkmalpflege. Die betroffene Gemeinde will Strafanzeige einreichen.

Wetziker Firma reisst Häuser ab – ohne Bewilligung

Wenn Unternehmen das Recht in die eigene Hand nehmen, sorgt das nicht selten für Empörung. Zum Beispiel letztes Jahr, als der «Steiner»-Beck in Hinwil für sein Neubauprojekt eine geschützte Linde fällte. Nun sorgt ein ähnlicher Fall aus dem Kanton Schwyz für Aufsehen. Mittendrin: eine Immobilienfirma aus Wetzikon.

Diesmal geht es allerdings nicht um einen alten Baum, sondern um drei alte Wohnhäuser, die dem Erdboden gleichgemacht wurden. Bauherrin ist die Wetziker WG Immobilien Invest AG. Auf den drei Grundstücken will sie eine Überbauung mit 21 Wohnungen erstellen.

Um das Projekt voranzutreiben, fackelte die Firma offenbar nicht lange. Wie das Portal «Linth24» berichtet, erfolgte der Abriss ohne Bewilligung und trotz laufender Prüfung der Schutzwürdigkeit. «Diese Abklärungen durch die kantonale Denkmalpflege sind noch im Gange, weshalb die Bewilligung noch nicht ausgesprochen worden ist», sagt Valeria Geissbühler, Baupräsidentin der Gemeinde Schübelbach, gegenüber dem Portal.

«Nacht- und Nebelaktion»

Der Abbruch erfolgte gemäss «Linth24» in einer «eigentlichen Nacht- und Nebelaktion»: Die Arbeiten hätten bei allen Häusern gleichzeitig am frühen Freitagmorgen nach Auffahrt begonnen. Einem Tag also, an dem vielerorts – auch bei der Gemeindeverwaltung Schübelbach – ein «Brücken-Tag» eingeschaltet wurde.

Die Gemeinde habe so nicht einmal mehr die Chance gehabt, mittels eines sofortigen Baustopps die Häuser noch zu retten. «Wir haben erst am Montagmorgen vom Abbruch Kenntnis erhalten. Hätten wir sofort einen Baustopp verhängt, so wären wohl monatelang Ruinen dagestanden und Bauschutt herumgelegen», sagt Baupräsidentin Geissbühler.

Strafrechtliches Verfahren

Dulden will die Gemeinde das Vorgehen der Bauherrschaft aber keinesfalls. «Wir prüfen nun die Rechtslage und werden mit Sicherheit Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen», sagt Geissbühler.

Falls sich die Bauherrin mit dem unbewilligten Abbruch einen Zeitgewinn versprach, könnte der Schuss nach hinten losgehen. Denn neben dem baurechtlichen Verfahren kommt nun gemäss «Linth24» auch noch ein strafrechtliches Verfahren auf die Bauherrschaft zu. Ob der für den Frühling 2022 geplante Bezug eingehalten werden könne, sei fraglich.

Die WG Immobilien Invest AG äusserte sich auf Anfrage nicht zum Fall. (aku)

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