Der Gemeinderat hat im August letzten Jahres das Gebäude des Kindergartens Obermattstrasse aus dem kommunalen Inventar der schutzwürdigen Objekte entlassen. Gegen diesen Entscheid hat der Zürcher Heimatschutz rekurriert. Jetzt ist der Entscheid des Baurekursgericht des Kantons Zürich da: Es hat den Rekurs gutgeheissen und den Gemeinderat angewiesen, das ursprünglich als Schulhaus in den Jahren 1897/1898 errichtete Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen.
Das Baurekursgericht attestiert dem ehemaligen Schulhaus sowohl einen erheblichen Eigenwert als auch einen wesentlichen Situationswert im Quartier des nördlichen Teils der Obermattstrasse. Bereits das Gutachten, das der Gemeinderat für seine Beurteilung eingeholt hat, stufte das ehemalige Schulhaus aus bautypologischer, sozial- und siedlungsgeschichtlicher Sicht als wichtigen Zeugen ein.
Das Gebäude stelle eine leicht abgeänderte und vor allem vergrösserte Variante des Typs III der von Architekt Bräm konzipierten Normpläne für Schulhäuser dar. Vom Schulraumbedarf her seien für das eher städtisch geprägte Schulhaus in Pfäffikon zwei Klassenzimmer erforderlich gewesen. Auch sei die innere Struktur und Raumaufteilung des Gebäudes noch weitgehend erhalten. Das Baurekursgericht beurteilt das Fachgutachten als umfassend, detailliert und nachvollziehbar. Der Gemeinderat habe sich zu Unrecht darüber hinweg gesetzt.
Ersatzbau werde verunmöglicht
Dieser hatte argumentiert, dass der architektonische Wert des schlichten Baukörpers nicht herausragend sei. Er habe keinen prägenden Einfluss auf das gewachsene Ortsbild an der Obermattstrasse. Weiter führte der Gemeinderat ins Feld, dass die Schule mittelfristig einen zweiten Kindergarten mit Nebenräumen in der Schuleinheit Obermatt benötige.

