Pfäffiker Kindergarten muss unter Denkmalschutz gestellt werden
Der Gemeinderat hat im August letzten Jahres das Gebäude des Kindergartens Obermattstrasse aus dem kommunalen Inventar der schutzwürdigen Objekte entlassen. Gegen diesen Entscheid hat der Zürcher Heimatschutz rekurriert. Jetzt ist der Entscheid des Baurekursgericht des Kantons Zürich da: Es hat den Rekurs gutgeheissen und den Gemeinderat angewiesen, das ursprünglich als Schulhaus in den Jahren 1897/1898 errichtete Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen.
Das Baurekursgericht attestiert dem ehemaligen Schulhaus sowohl einen erheblichen Eigenwert als auch einen wesentlichen Situationswert im Quartier des nördlichen Teils der Obermattstrasse. Bereits das Gutachten, das der Gemeinderat für seine Beurteilung eingeholt hat, stufte das ehemalige Schulhaus aus bautypologischer, sozial- und siedlungsgeschichtlicher Sicht als wichtigen Zeugen ein.
Das Gebäude stelle eine leicht abgeänderte und vor allem vergrösserte Variante des Typs III der von Architekt Bräm konzipierten Normpläne für Schulhäuser dar. Vom Schulraumbedarf her seien für das eher städtisch geprägte Schulhaus in Pfäffikon zwei Klassenzimmer erforderlich gewesen. Auch sei die innere Struktur und Raumaufteilung des Gebäudes noch weitgehend erhalten. Das Baurekursgericht beurteilt das Fachgutachten als umfassend, detailliert und nachvollziehbar. Der Gemeinderat habe sich zu Unrecht darüber hinweg gesetzt.
Ersatzbau werde verunmöglicht
Dieser hatte argumentiert, dass der architektonische Wert des schlichten Baukörpers nicht herausragend sei. Er habe keinen prägenden Einfluss auf das gewachsene Ortsbild an der Obermattstrasse. Weiter führte der Gemeinderat ins Feld, dass die Schule mittelfristig einen zweiten Kindergarten mit Nebenräumen in der Schuleinheit Obermatt benötige.
Indem das Gebäude unter Schutz gestellt werden müsse, werde ein Ersatzbau verunmöglicht und ein zweiter Kindergarten lasse sich am Standort an der Obermattstrasse nur mit grösserem finanziellen Aufwand bei gleichzeitigen Einbussen, was die betrieblichen Abläufe anbelangt, realisieren. Der Handlungsspielraum der Schule werde dadurch unverhältnismässig einschränkt und der Gemeinde werde die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe unnötig erschwert. Die Interessen der Schule, ihre Aufgabe möglichst uneingeschränkt wahrnehmen zu können, überwiege das Interesse am Erhalt des ehemaligen Schulhauses.
«Wir mussten damit rechnen, dass der Heimatschutz interveniert.»
Hanspeter Thoma, Gemeindeschreiber
Diese Argumente liess das Baurekursgericht nicht gelten. Die Gemeinde könne sehr wohl mit verhältnismässigem Aufwand einen zweiten Kindergarten realisieren, zumal aus denkmalpflegerischer Sicht auf der Südwestseite des Gebäudes ein Anbau möglich sei, wenn dieser architektonisch sorgfältig gestaltet werde und sich gut ins gewachsene Ortsbild einfüge.
Der Gemeinderat akzeptiert den Entscheid des Baurekursgerichtes, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. «Wir mussten damit rechnen, dass der Heimatschutz interveniert», sagt Gemeindeschreiber Hanspeter Thoma auf Anfrage. Dem Vorwurf, dass der Entscheid des Gemeinderates, das Gebäude aus dem kommunalen Inventar zu entlassen, darum blauäugig gewesen sei, widerspricht er aber. «Offen war für den Gemeinderat die Frage, wie hoch der Eigenwert des Gebäudes vom Baurekursgericht taxiert würde.» Ebenso die Frage der Güterabwägung zwischen Ortsbild- und Denkmalschutz und wie weit der Schule erschwert wird, die öffentliche Aufgabe Schulraum zu schaffen zu erfüllen.
Rahmenbedingungen klären
Aufgrund dieser ungewissen Faktenlage habe auch die Liegenschaftenverwaltung die Planung eines Ersatzneubaus bewusst nicht angepackt. «Bevor ein Umbau, Ausbau oder allenfalls auch ein Ersatzbau geplant wird, wollten Schule und Verwaltung die Rahmenbedingungen kennen», so Thoma. Deshalb habe die Liegenschaftenverwaltung die Schutzwürdigkeit abklären lassen. «Wie das auch ein privater Grundeigentümer machen kann.»
Der Gemeinderat wird nun aufgrund des Entscheides des Baurekursgerichtes eine Schutzverfügung erlassen. Danach liege der Entscheid, ob am heutigen Standort ein zweiter Kindergarten realisiert wird, bei der Schule und dem Ressort Liegenschaften. «Der Umbau eines Schutzobjektes ist in der Regel mit Mehrkosten und gleichzeitigen Einbussen im Betrieb verbunden», sagt Hanspeter Thoma. «Am Schluss gilt es Kosten und Nutzen abzuwägen.»
