Regierungsrat verzichtet ab Juni auf kantonale Covid-19-Massnahmen
Der Bundesrat hat heute seine Beschlüsse zu weiteren Lockerungsschritten bekanntgegeben. Unter anderem dürfen Restaurants ihre Innenräume öffnen und Veranstaltungen im Freien im grösseren Rahmen sind mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.
Der Zürcher Regierungsrat doppelt nach: Damit seien für ihn auch mit Blick auf die stabile epidemiologische Lage die Voraussetzungen erfüllt, auf eigene weitergehende Massnahmen zu verzichten. So wird die auf Ende Mai 2021 befristete kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nicht verlängert. Namentlich entfallen damit die Beschränkung der Personenzahl bei politischen Kundgebungen und das Verbot von Prostitution.
Bewilligungsprozess für Grossveranstaltungen festgelegt
Ab Juli sind Grossveranstaltungen bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern in Innenräumen beziehungsweise draussen mit 5000 Personen und den entsprechenden Schutzkonzepten wieder möglich. Der Regierungsrat hat den Bewilligungsprozess für Grossveranstaltungen definiert. Entsprechende Gesuche können zentral bei der Staatskanzlei eingegeben werden. Ein entsprechendes Merkblatt werde in Kürze unter zh.ch/corona verfügbar sein.
Pilotveranstaltungen im Juni werden im Kanton Zürich nicht durchgeführt. Der Regierungsrat verspreche sich davon mit den vom Bund vorgegebenen Auflagen bei hohem administrativem Aufwand keinen Erkenntnisgewinn. Der Regierungsrat unterstützt die Schaffung eines Schutzschirms für die Veranstaltungsbranche. Das entsprechende Verfahren ist im Parlament hängig.

