Marc Vonier ist bedient. Niedergeschlagen steht er in seinem Büro vor einem Aktenberg, sein Kopf ist leer gefegt. In dem Mehrfamilienhaus, das er in Rüschlikon bauen wollte, ist es zum Wohnen zu laut. Die Lärmgrenzwerte würden so deutlich überschritten, dass man für Herrn Vonier keine Ausnahme machen könne, urteilte das Bundesgericht am 4. März und hob die vom Kanton abgesegnete Ausnahmebewilligung auf, die Vonier für den Bau seines Hauses bekommen hatte.
Es ist einer der ersten höchstrichterlichen Entscheide dieser Art. Für Marc Vonier ist das Leiturteil eine persönliche Katastrophe. Jahrzehnte hatte der fast zwei Meter grosse, alleinstehende Mann davon geträumt, in einer Wohnung auf seinem Grundstück den Lebensabend zu verbringen – mit Blick über den Zürichsee. Daraus wird jetzt nichts. «Am liebsten würde ich alles hinschmeissen», sagt er.
Seine Geschichte zeigt, dass es beim Bauen selten nur ums Bauen von Häusern und Wohnungen geht, sondern um Geld und Macht. Und sie zeigt, dass viele Kontrahenten mit der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV) ein mächtiges Instrument haben, um ihre Forderungen durchzusetzen. Im Fall aus Rüschlikon wurde dieses Instrument kompromisslos eingesetzt. Marc Vonier spricht von Missbrauch und «sittenwidriger Kommerzialisierung» des Baurechts.
Grundstück am See
Das Grundstück in Rüschlikon liegt fast direkt am See. Vom Ufer wird es nur durch die Seestrasse getrennt. Auf dem leicht ansteigenden Land hat man eine wunderbare Fernsicht von Zürich bis nach Meilen. Es sind rund 4000 Quadratmeter, die in vier Parzellen aufgeteilt sind.

