Es war eine der blamableren Episoden der schweizerischen Justizgeschichte. Das einzige Gute daran: Das peinliche Ende des «Sommermärchen»-Verfahrens wurde vor über einem Jahr etwas weniger bemerkt, weil Europa gerade in den Corona-Lockdown gegangen war.
Doch jetzt muss die schweizerische Justiz selbst noch einmal daran erinnern, dass sie es nicht geschafft hat, die Betrugsvorwürfe gegen vier ehemalige hohe Fussballfunktionäre im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland rechtzeitig zu beurteilen. Und dass der prestigeträchtige Fall verjährte.
Das Bundesstrafgericht hatte über die finanziellen Folgen der von ihm mitverschuldeten Pleite zu entscheiden. Und ist nun, nach wiederum über einem Jahr, zum Schluss gekommen, dass die drei prominenten Ex-Funktionäre des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Horst Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, sowie der ehemalige Fifa-Generalsekretär Urs Linsi aus Zürich entschädigt werden.
Die Kosten, die sich für den Schweizer Staat wegen des Entscheids ergeben, belaufen sich auf über eine Million Franken. Hauptsächlich wird das Funktionärsquartett für Verteidigungskosten entschädigt – was bei Freisprüchen, Verfahrenseinstellungen und Verjährung der Regelfall ist. Dafür bekommt jeder Beschuldigte zwischen 207’000 und 256’000 Franken zugesprochen. Hinzu kommt je eine Genugtuung von 15’000 Franken.
Ruf durch Berichterstattung geschädigt

