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Politik

Kita-Betreuerinnen positiv getestet – Kolleginnen arbeiten weiter

In einer Kindertagesstätte haben mehrere Mitarbeitende Corona. Doch wurden die anderen Angestellten von der Quarantäne befreit – ohne Test und trotz Kontakt zu den Infizierten. Was gilt?

Eine Mutter ist in Aufruhr. In der Zürcher Kita, die ihren Sohn an vier Tagen pro Woche betreut, wurden in den letzten zwei Wochen mehrere Angestellte positiv auf das Coronavirus getestet. Laut der Mutter habe der Inhaber über fünf Fälle informiert. Und dann das: Alle anderen Betreuungspersonen arbeiten weiter. Sie wurden von der Quarantänepflicht befreit – «trotz Kontakt zu einer infizierten Person», sagt die Mutter.

Mehrere Betreuerinnen in der betroffenen Kita bestätigen die Aussagen der Mutter. Kritik kommt nicht nur von mehreren Eltern, sondern auch von ihnen. «Plötzlich hiess es, dass wir doch nicht in die Quarantäne müssen», sagt eine Betreuerin. Wegen Ausfällen würden sie zudem zwischen den verschiedenen Standorten der Krippe wechseln, um auszuhelfen. Auch würden an den Massentests, die die Krippe wöchentlich durchführt, längst nicht alle teilnehmen, sagt die Betreuerin. «So fühle ich mich unwohl, zur Arbeit zu gehen.»

Warum müssen sich die Kita-Mitarbeiterinnen nicht zu Hause isolieren nach einem Corona-Ausbruch?

Quarantäneregeln für Betriebe gelockert

Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat Ende März eine Testoffensive in Betrieben gestartet. Auch die betroffene Kita nimmt an den repetitiven Tests teil. Das Vorgehen ist bekannt: Mittels Pool-Tests werden wöchentlich jeweils zehn Mitarbeitende gemeinsam, aber anonym getestet. Die Firmen müssen die Spucktests per Post ins Labor schicken. Bei einem positiven Pool müssen die betroffenen Angestellten zusätzlich einen PCR-Test machen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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