Geimpfte, Genesene und mit PCR- oder Antigen-Tests negativ Getestete erhalten ein sogenanntes Covid-Zertifikat. Dieses soll sowohl in Papierform wie digital ausgestellt werden. Der Bundesrat hat die Anwendungsbereiche des Covid-Zertifikats definiert. Dabei gibt es einen roten Bereich, in dem das Zertifikat obligatorisch sein wird, einen orangen Bereich mit einer freiwilligen Verwendung und einen grünen Bereich, in dem der Zutritt zwingend ohne Zertifikat gewährt werden muss. Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren soll ein genereller Zugang in allen Bereichen ohne Zertifikat gewährt werden.
Wo ist das Zertifikat nötig, und wo freiwillig?
Das Covid-Zertifikat des Bundes wird dort zwingend zur Anwendung kommen, wo die Ansteckungsgefahr am grössten ist. Für den Zugang zu diesem roten Bereich, zu Grossveranstaltungen oder Clubs und Diskotheken, wird das Zertifikat obligatorisch sein. Zudem soll das Zertifikat das ungehinderte Reisen ins Ausland wieder ermöglichen. Denn viele Staaten werden ein Zertifikat verlangen. Das Ziel des Bundesrates ist deshalb eine kompatible Lösung mit der EU.
Freiwillig wird das Zertifikat für den orangen Bereich, für Bars, Restaurants, Kinos, Veranstaltungen bis 1000 Personen, für Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe sein. Ebenso wird die Anwendung des Zertifikats freiwillig sein für Aktivitäten in Sport- und Kulturvereinen sowie für den Besuch von Spitälern und Heimen. Wer jedoch freiwillig auf das Covid-Zertifikat setzt, kann im Gegenzug auf Schutzmassnahmen wie Masken verzichten. So könnte im Kino etwa das Ess- und Trinkverbot aufgehoben werden. Für den orangen Bereich kann das Zertifikat von den Behörden aber auch für obligatorisch erklärt werden, wenn sich die epidemiologische Lage verschlechtert und eine Überlastung des Gesundheitswesens droht.

