Bis 1994 bimmelten und blinkten in fast jeder Bar und jeder Beiz Spielautomaten. Manche Menschen verspielten dort Unsummen, denn das Suchtpotenzial der Maschinen war beträchtlich. Dann wurden die Automaten im Kanton Zürich nach einem Volksentscheid verboten. Dieses Verbot steht nun vor der Abschaffung. Am 13. Juni entscheiden die Stimmbürger darüber. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Warum soll das Spielautomatenverbot aufgehoben werden?
Vor drei Jahren sagten die Schweizer Stimmberechtigten Ja zum Geldspielgesetz des Bundes. Es regelt sämtliche Geldspiele, von Casinos über Lotterien, Sportwetten und Onlinespielen bis hin zu den Geldspielautomaten. Das Bundesrecht trat am 1. Januar 2019 in Kraft; die Kantone hatten zwei Jahre Zeit, ihre eigene Gesetzgebung daran anzupassen. Zürich ist also bereits zu spät dran.
Mit dem neuen Bundesrecht haben die Kantone nur noch wenig Spielraum für eigene Regeln. Ein alleiniges Verbot von Geldspielautomaten ist nicht mehr zulässig. Die Kantone dürfen nur noch ganze Spielkategorien verbieten. Konkret: Würde Zürich am Spielautomatenverbot festhalten wollen, müssten auch Onlinespiele untersagt werden. Damit stünde Zürich auch allein auf weiter Flur: Alle Nachbarkantone erlauben Spielautomaten.
Der Regierungsrat und die grosse Mehrheit des Kantonsrats sind überdies der Ansicht, ein Spielautomatenverbot sei nicht mehr zeitgemäss. Zum einen, weil heute – anders als 1994 – jeder und jede ständig online ständig Zugang Geldspielen hat, die sich nur schwer kontrollieren lassen. Zum anderen gewährleiste das neue Bundesrecht eine bessere Spielsuchtprävention als früher. Auch hätten die neuen Geldspielautomaten ein viel tieferes Suchtpotenzial.

