Politik

Winterthurs Radikalisierte werden immer jünger

Die Polizei überwacht die gut vernetzten Winterthurer Islamisten – auch unter der Hitler-Eiche. Trotzdem bleibt das Problem ungelöst.

Winterthurs Radikalisierte werden immer jünger

Als der Mann das Gotteshaus verlässt, klicken die Handschellen. Es ist der 11. Mai 2017. Azad M., Vorbeter und Radikalisierer in der Winterthurer An’Nur-Moschee, landet im Gefängnis. Drei Jahre später wird er unter anderem wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat in erster Instanz zu 70 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Berufungsverhandlung steht noch aus.

Kurz nach dieser Verhaftung, im Sommer 2017, muss die An’Nur-Moschee ihre Türen schliessen, der Mietvertrag ist ausgelaufen. Ein besonders radikaler Besucher des Gotteshauses, ein 27-jähriger IV-Rentner mit psychischen Problemen, lädt auf Facebook ein Bild der leeren Gebetshalle hoch und schreibt dazu: «Oh ihr Ungläubigen, ich diene nicht dem, dem ihr dient. Ihr könnt Moscheen schliessen, Muslime verhaften, aber den Islam könnt ihr nicht aufhalten, Allah akbar (Gott ist grösser).»

Heimliche Treffen mit Drohnen gefilmt

Im Sommer 2017 fehlt es nicht an Befürchtungen, dass sich extremistische Moscheegänger fortan im Untergrund treffen könnten. Doch 2017 ist anders als 2011, dem Jahr, in dem der syrische Bürgerkrieg begann. Dieser Konflikt hat wesentlich zur Radikalisierung unzähliger Muslime beigetragen – auch in Winterthur. Nach den schlechten Erfahrungen mit der An’Nur-Moschee sind Polizei und Nachrichtendienst nun auf der Hut. Vor allem die sogenannte Jugendgruppe des Gotteshauses lässt man nicht mehr aus den Augen. Doch das verhindert nicht, dass die Zahl der minderjährigen Radikalisierten eher zu- als abnimmt.

Die meist jungen Szenemitglieder treffen sich seither heimlich, zum Beispiel unter der Hitler-Eiche am Winterthurer Deutweg, einst ein Geschenk des Diktators. Sie kommen auch in einem Hinterzimmer einer alten Mühle etwas ausserhalb der Stadt zusammen. Die Polizei hört und filmt mit, in verwanzten Räumen und Autos, manchmal auch mit Drohnen. Eingreifen dürfen sie aber nur dann, wenn Verdacht auf eine Straftat besteht – zum Beispiel wenn eine Wanze im Hinterzimmer der alten Mühle aufnimmt, wie ein Erwachsener einen Minderjährigen durch das Vorspielen brutaler IS-Videos radikalisiert. So etwas führt zu einem Strafverfahren, denn Propaganda für den IS ist verboten. Wo es aber nur um Sympathie für den IS geht, ist ein Strafverfahren nicht möglich.

Läuft einmal ein Strafverfahren, können die Behörden auch bei Jugendlichen Massnahmen anordnen, zum Beispiel Kontakt- oder Rayonverbote. Gerade die Erfahrung aus Winterthur zeigt jedoch, dass nur gegen einen Teil der Szene Verfahren eingeleitet werden und dass die Behörden gegen den Rest der IS- und Al-Qaida-Anhänger machtlos sind. Das gilt auch für jene Gefährder, die rechtskräftig verurteilt wurden und ihre Strafe bereits verbüsst haben. In all diesen Fällen soll künftig das Anti-Terrorismus-Gesetz zum Zug kommen, über das am 13. Juni abgestimmt wird. Bei einem Ja dürften die Behörden einschränkende Massnahmen auch ohne Strafverfahren anordnen.

Viele alte Bekannte aus der An’Nur-Moschee

Die verstärkte Überwachung der Szene führte in Winterthur und Umgebung zwar zu einem besseren Wissensstand und zu einer Reihe von Strafverfahren. Doch die Radikalisierung von Jugendlichen – hauptsächlich mit Wurzeln auf dem Balkan – konnte damit nicht verhindert werden. Trotz der Wanzen und Kameras führten die IS-Anhänger Treffen mit jeweils bis zu 30 Teilnehmern durch – im Kanton Zürich, aber auch in Schaffhausen. Zum Beispiel an einem Wochenende im Oktober 2019 in einer Primarschule einer Zürcher Landgemeinde. Dabei wurde auch Geld gesammelt – nach Meinung der Ermittler für in Syrien gefangen gehaltenen IS-Mitglieder.

Inzwischen lassen sich drei Generationen von Terroranhängern unterscheiden: Zur ersten gehören jene nicht mehr ganz jungen Männer wie der ehemalige «Emir» und «Leitwolf» von Winterthur, Sandro V., die schon früh ins syrische Kriegsgebiet reisten und nach ihrer Rückkehr die zweite Generation von IS-Sympathisanten indoktrinierten. Von dieser ersten Generation war beim Treffen in der Primaschule kaum jemand vertreten. Sandro V. ist schon lange nicht mehr aktiv. Als Vorbeter fungiert nun vielmehr der von ihm einst beeinflusste Vedad L. (Name geändert), der sich 2015 beim IS aufhielten und nach seiner Rückkehr rechtskräftig zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Vedads Nimbus als Rückkehrer half ihm, andere von seiner Ideologie zu überzeugen.

Unter den Teilnehmern der Treffen lassen sich neben Vedad L. unschwer viele alte Bekannte aus der An’Nur-Moschee ausmachen. Einige von ihnen wurden bereits wegen eines Angriffs auf zwei missliebige Moscheebesucher in erster Instanz verurteilt. Sie gehören wie Vedad L. zur zweiten Generation. Und diese gab und gibt sich grosse Mühe, eine ganze Gruppe von 15- bis 20-Jährigen zu radikalisieren – die dritte Generation. Zu ihr gehören zum Beispiel auch zwei Brüder aus Thun, die engen Kontakt mit Vedad L. und der Winterthurer Szene hatten.

Repression ist nicht alles

Weil der IS kaum noch Territorium beherrscht, können potenzielle Jihadisten der dritten Generation kaum noch in Kriegsgebiete ausreisen. Sollten sie sich für Gewalt entscheiden, bleiben ihnen fast nur Ziele in der westlichen Welt – wie dem Attentäter von Wien Anfang November 2020. Dieser IS-Terrorist kannte nachweislich mindestens zwei Winterthurer der zweiten und dritten Generation.

Bei einigen Radikalisierten sind typische Schwierigkeiten junger Heranwachsender mit ein Grund, warum sie islamistischen Rattenfängern verfallen sind. Hier wären therapeutische Massnahmen und die Sozialbehörden gefragt. Sozialhilfe wird zwar ausgerichtet, doch werden die betroffenen Jugendlichen kaum beschäftigt und verbringen so weiterhin viel zu viel Zeit im Internet. Das birgt die Gefahr, dass junge Radikalisierte vom Staat endgültig als Terrorunterstützer abgestempelt werden und aus ihrem Teufelskreis nicht mehr herausfinden.

Autor: Kurt Pelda

Fehler gefunden?