«Ja heisst Ja» – die schwedische Variante könnte sich durchsetzen
Mit einem Vorstoss von Amnesty International vor zwei Jahren hat begonnen, was in den kommenden Monaten zu einem modernen Sexualstrafrecht führen könnte. Für die Schweiz wäre es ein Paradigmenwechsel.
Heute ist der Straftatbestand Vergewaltigung in der Schweiz nur dann erfüllt, wenn dem Opfer Gewalt angetan, es vom Täter bedroht oder anderweitig genötigt wurde. Vom Opfer wird erwartet, dass es sich wehrt. Ein Nein genügt nicht.
Amnesty International forderte 2019 Justizministerin Karin Keller-Sutter in einer Petition dazu auf, das zu ändern. Dabei stehen grob gesagt zwei Modelle zur Debatte:
Ja heisst Ja: Das Modell, das seit Sommer 2018 in Schweden gilt, erfordert die ausdrückliche oder implizite Zustimmung, damit eine sexuelle Handlung straffrei ist. Dieses sogenannte Ja-Modell wollen Amnesty International sowie SP und Grüne.
Nein heisst Nein: Das in Deutschland geltende Nein-Modell ist weniger streng. Es verlangt nicht explizite oder nonverbale Zustimmung, sondern, dass das Opfer seine ablehnende Haltung zum Ausdruck bringt. Es muss sich nicht körperlich wehren – ein Nein genügt. Diese Variante favorisieren in der Schweiz die SVP und die Mitte. Die FDP hat sich noch nicht geäussert.
Im Parlament war die Skepsis gegenüber dem schwedischen Ja-Modell bislang gross. Namentlich Strafverteidiger befürchteten, dass Falschbeschuldigungen zunehmen könnten und sich die Beweislast umkehren würde: Beschuldigte müssten beweisen, dass das Opfer Ja beziehungsweise nicht Nein gesagt hat. Derweil mobilisierte Amnesty International die Zivilgesellschaft.
Seit 2020 liegt ein Entwurf für das neue Sexualstrafgesetz vor. Kantone, Parteien, Rechtsexperten, Psychologinnen, Universitäten sowie verschiedene Organisationen und Verbände konnten sich bis heute Montag dazu äussern – mehr als 10 000 Antworten sind eingegangen. Und obwohl ein Bericht über alle Stellungnahmen erst im Sommer veröffentlicht wird, zeichnen sich schon jetzt zwei zentrale Streitpunkte ab.
«Nein heisst Nein» versus «Ja heisst Ja»
Der Gesetzesentwurf basiert auf dem Nein-Modell nach deutschem Vorbild. Wie Amnesty International wollen SP, Grüne, GLP, aber auch Frauen aus der Mitte weitergehen. Damit könnte die strengere Ja-Variante mehrheitsfähig werden.
Die EVP- und FDP-Frauen fordern, dass sexuelle Handlungen ohne Zustimmung als Vergewaltigung gelten. So verlangt es auch die Istanbul-Konvention, die von der Schweiz ratifiziert wurde.
Susanne Vincenz-Stauffacher, Präsidentin der FDP Frauen, sagt: «Mit dem Ja-Ansatz wird die Selbstbestimmung des Opfers klarer formuliert.» Und Sophie Achermann, Geschäftsführerin des überparteilichen Frauendachverbands Alliance F, sagt: «Bei sexuellen Handlungen muss gelten, was uns allen doch eigentlich selbstverständlich erscheint: Die Handlungen sind dann zulässig, wenn beide Personen ihr Einverständnis geben.»
Laut Vincenz-Stauffacher ändert sich mit dem neuen Grundsatz in der Strafverfolgung kaum etwas. Die Beweislast liege nicht beim Beschuldigten. Vincenz sagt: «Es ist weiterhin die Strafverfolgungsbehörde, die beweisen muss, dass der Wille des Opfers übergangen wurde.»
Die KKJPD, die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, verzichtet auf eine Stellungnahme – weil sie «vermutet oder weiss, dass die Haltungen der Kantone in wichtigen Punkten voneinander abweichen». Der umstrittenste Punkt ist klar: Ja- oder Nein-Modell.
Progressive Kantone wie Waadt oder Genf bevorzugen die Ja-Variante, aber auch Zürich und eher konservative Kantone wie Nidwalden, St. Gallen oder Bern. Der Berner Regierungsrat etwa spricht sich dafür aus, «dass alle Formen des nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs als Vergewaltigung bestraft werden sollen».
Umstrittener Tatbestand «Sexueller Übergriff»
Ausserdem sieht der Gesetzesentwurf neu drei Abstufungen von strafbaren Handlungen vor. Unter «Sexueller Übergriff» sollen all jene sexuellen Handlungen fallen, bei denen vorsätzlich das Nein des Opfers übergangen wurde. Auch Geschlechtsverkehr «gegen den Willen» der Betroffenen, der ohne Nötigung oder Zwang verübt wurde, soll neu als sexueller Übergriff bestraft werden können. Damit soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden.
Amnesty International kritisiert, dass mit dem neuen Straftatbestand eine Art «unechte Vergewaltigung» geschaffen würde, die mit einer geringeren Strafe geahndet wird. «Der Tatbestand erweckt den Anschein, als wären nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen ohne Nötigungsmittel per se weniger gravierend.» Die Menschenrechtsorganisation empfiehlt stattdessen eine Neudefinition der Vergewaltigung, die auf fehlender Einwilligung beruht.
Ähnlich äussern sich die EVP-Frauen, die Kantone Genf, Waadt, Zürich sowie die konservativen Kantone Nidwalden, Bern oder Appenzell Ausserrhoden. St. Gallen und Zürich erachten die Höchststrafe von drei Jahren im Vergleich zur Höchststrafe von zehn Jahren bei einer Vergewaltigung als zu tief.
Bei der Frage nach dem richtigen Modell gibt es ein Argument, das in den Stellungnahmen immer wieder fällt: «Freezing» – es beschreibt das Phänomen, dass Opfer sexueller Übergriffe häufig in einen Schock- oder Lähmzustand fallen und sich nicht wehren können.
Eine Arbeitsgruppe von Psychotherapeutinnen erörtert in ihrer Stellungnahme an den Bund das Phänomen und erklärt, warum der Gesetzesentwurf nicht ausreichend ist. 37 bis 70 Prozent aller Opfer von Sexualdelikten würden ein solches Erstarren erleben. «Nonverbale, verbale oder körperliche Widerstandshandlungen sind für die meisten Betroffenen deshalb gar nicht möglich.» Die Psychotherapeutinnen plädieren deshalb für den Grundsatz «Ja heisst Ja».
Wie entscheidend dieses psychologisch anerkannte Phänomen ist, zeigt sich etwa bei Susanne Vincenz-Stauffacher, Präsidentin der FDP Frauen. Sie sagt, sie sei lange eine Verfechterin des Nein-Grundsatzes gewesen. Das Freezing-Phänomen habe ihre Meinung geändert. Das Nein-Prinzip stosse ins Leere. «Eine Person, die erstarrt, ist schlichtweg nicht mehr in der Lage, Nein zu sagen.»
(Autorin: Salome Müller)

