«Im Moment sind die Restaurants zu. Es gibt keine Kultur- und Sportveranstaltungen. Da ist es nicht angebracht, Grossdemonstrationen zu bewilligen»: So begründete Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) gegenüber TeleZüri Mitte März das im Kanton Zürich geltende Verbot für Demonstrationen und Kundgebungen mit mehr als 15 Personen.
Angebracht oder nicht, rechtlich war die Zürcher Bestimmung nicht zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht in einem soeben veröffentlichten Urteil entschieden. Eine derartige Einschränkung des Versammlungs- und Meinungsäusserungsrechts sei unverhältnismässig und rechtswidrig. Denn das Ziel, die öffentliche Gesundheit zu schützen, lasse sich auch mit der geltenden Masken- und Bewilligungspflicht erreichen: «Bei einer entsprechenden Ausgestaltung einer Kundgebung besteht auch bei mehr als 15 Teilnehmenden keine gegenüber dem täglichen Leben erhöhte Ansteckungsgefahr.»
Gemäss Covid-19-Verordnung des Bundes seien Kundgebungen explizit ohne zahlenmässige Beschränkungen und Schutzkonzept zugelassen, so das Gericht weiter. Es bestehe deshalb «kein Zweifel an der bewussten Entscheidung (…), für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebung keine maximale Anzahl Teilnehmer vorzusehen», heisst es im Urteil. Einstimmig fiel der Entscheid der fünf Richterinnen und Richter allerdings nicht. Eine Minderheit ist der Ansicht, die Zürcher Regel sei angesichts der Pandemie zumutbar.
«Es geht um Grundrechte»
Gegen die Zürcher Regelung Beschwerde eingelegt hatten die drei Stadtzürcher Parlamentsmitglieder Christina Schiller (AL), Luca Maggi (Grüne) und Natascha Wey (SP), VPOD-Co-Präsidentin Michèle Dünki-Bättig sowie fünf Mitstreiter. Die meisten von ihnen waren als Mitglieder von zwei Klimastreikorganisationen, dem Frauenstreikkollektiv, der Gruppe Ni Una Menos oder dem 1.-Mai-Komitee direkt von der Beschränkung betroffen.

