Der für eine Weile arbeitslose Mann, der sich bei der kantonalen Ombudsstelle meldete, war verwirrt: Erst erhielt er – auch wegen eigener Versäumnisse – lange Zeit keine Taggelder. Dann endlich wurden ihm solche ausgezahlt. Er konnte Rechnungen bezahlen, die sich angehäuft hatten. Nur drei Wochen später erreichte ihn dicke Post: Er müsse 1500 Franken an die Arbeitslosenkasse zurückerstatten.
Dies ist eine der 820 Beschwerden, mit denen sich Ombudsmann Jürg Trachsel im letzten Jahr beschäftigte. Eine, die ihm Kopfzerbrechen bereitete. Denn die Frage, wie die Rückforderung zustande kam, war nicht so leicht zu beantworten. In dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020, den er am Mittwochmorgen vorstellte, schreibt er denn auch: «Der Ombudsmann rechnete nach, doch auch nach mehrmaligem Durchrechnen sind für ihn nicht alle Punkte der Arbeitslosenkasse nachvollziehbar.»
«Für Laien kaum verständlich»
Es ist beruhigend und beunruhigend zugleich: Man ist also kein Einzelfall, wenn man zuweilen vor amtlichen Rechnungen wie der Esel am Berg steht. Aber kann man diesen blindlings vertrauen?
Der Ombudsmann fragte erst beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) nach und erhielt eine ausführliche, aber nicht wirklich befriedigende Stellungnahme, da sie mit dem Hinweis schliesst, dass das vom Bund zur Verfügung gestellte Zahlungssystem Asal «kompliziert, unübersichtlich und unflexibel» sei. Die Abrechnungen seien daher für Laien kaum verständlich. Das ziehe sich noch eine Weile so hin, da die Nachfolgelösung sich verzögere.

