Kein Pass, keine ID, kein Heimatschein: Drei von vier Asylsuchenden in der Schweiz können sich nicht ausweisen. Woher sie kommen, wie alt sie sind, wie sie heissen – das konnten letztes Jahr 73,5 Prozent der Gesuchsteller (8100 Personen) nicht belegen. Zurzeit liegt der Wert gemäss Staatssekretariat für Migration (SEM) noch höher. Bis Ende März haben rund 2600 Personen ein Asylgesuch eingereicht, davon 2000 oder 79 Prozent ohne Identitätsdokumente. Da sie diese auch nachreichen können, könnten sich die Zahlen jedoch noch ändern.
Die Migrationsbehörden stellt dieser Informationsmangel vor grosse Herausforderungen. Sie müssen die vielfältigen Fluchtgeschichten aufwendig recherchieren; mithilfe von Sprachanalysen, Datenbankabfragen oder Fingerabdrücken versuchen sie, das Vorleben der identitätslosen Gesuchsteller zu rekonstruieren – mit häufig uneindeutigem Ergebnis.
Eine umstrittene Gesetzesänderung soll diesen Prozess nun vereinfachen: Künftig sollen die Asylbehörden Handys, Tablets und weitere elektronische Datenträger der Asylsuchenden durchsuchen dürfen, wenn deren Identität nicht auf andere Weise festgestellt werden kann. Mit einem entsprechenden Passus im Asylgesetz soll die bereits heute geltende Mitwirkungspflicht der Gesuchsteller im Asylverfahren ergänzt werden. Der Nationalrat hat diesen neuen behördlichen Befugnissen zugestimmt. Sie gehen auf einen Vorstoss von SVP-Nationalrat Gregor Rutz zurück. Dabei sollen folgende Regeln gelten:
- Kein Zwang: Asylsuchende dürfen nicht dazu gezwungen werden, ihr Handy abzugeben. Der Nationalrat folgte Justizministerin Karin Keller-Sutter, die diesen Antrag der SVP als «unverhältnismässig» bezeichnete.
- Kein Automatismus: Die Migrationsbehörde des Bundes muss in jedem Fall einzeln prüfen, ob es notwendig und verhältnismässig ist, das Handy zu durchsuchen. Die SVP wollte diese Auflage streichen.
- Datenlöschung: Nach der Auswertung werden die Personendaten gelöscht, spätestens ein Jahr nach der Speicherung. Links-Grün hatte eine kürzere Dauer von sechs Monaten gefordert.
- Daten von Angehörigen: Auch Personendaten von Drittpersonen auf den Handys dürfen die Behörden untersuchen, allerdings nur, wenn jene des Gesuchstellers die Identität nicht klären konnten.
Damit hat sich im Nationalrat eine Mitte-rechts-Mehrheit durchgesetzt. Links-Grün hat grundsätzliche Bedenken wegen des Eingriffs in die Privatsphäre der Asylsuchenden: Diese würden sogar schlechter gestellt als Straftäter, sagte etwa Samira Marti (SP). Für die Handyabgabe sei nämlich kein Rechtsentscheid nötig. Die elektronischen Geräte von Straftätern hingegen dürften nur bei schweren Gesetzesverstössen und begründetem Tatverdacht geprüft werden.

