160, 170, der Tacho klettert hinauf, bis er irgendwann auf über 230 Kilometer pro Stunde steht. Es ist 8.22 Uhr morgens, ein Montag, eine Autobahnstrecke von Zürich Richtung Elm, Glarus. Der junge Mann hinter dem Lenkrad versucht, beim Deutschrap mitzusingen, der aus den Lautsprechern seines Autos dröhnt. In einer Hand hält er eine Flasche Jägermeister, in der anderen eine Zigarette. Sein Freund filmt ihn vom Rücksitz aus.
Später laden die jungen Männer das Video auf Instagram, Titel: «Totalschaden». Sie markieren sich gegenseitig, teilen die Videos in ihren Storys. Diese Eitelkeit soll ihnen zum Verhängnis werden.
Das Video wird der Kantonspolizei Zürich im Jahr 2019 weitergeleitet, daraufhin prüft sie rechtliche Schritte gegen den 23-jährigen Fahrer und seine Beifahrer. Der Grund: Raserei. Die Strafe: bis zu vier Jahre Gefängnis.
Dass Raser sich über Handyvideos selbst zu erkennen geben, kommt immer wieder vor. Auch am Dienstag, als die Polizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft verkündete, zwölf mutmassliche Raser festgenommen zu haben, waren Handyvideos Teil der Ermittlungen gewesen.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden schliesslich elf Männer und eine Frau festgenommen, gegen alle wurden Verfahren wegen Raserei eröffnet. Vier Personen sitzen in Untersuchungshaft, weil die Gefahr besteht, dass sie sich untereinander über ihre Aussagen absprechen. Eine Person wurde mittlerweile wieder freigelassen.

