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Politik

Ausgesteuerte warten seit Wochen auf ihr Geld

Um älteren Erwerbslosen den Gang aufs Sozialamt zu ersparen, verlängerte das Parlament ihr Recht auf Arbeitslosengeld. Doch die Umsetzung verläuft schleppend.

Als S. (Name der Redaktion bekannt) seine Stelle bei einem Versicherungskonzern verlor, war er bereits über 60 Jahre alt. Eine neue feste Anstellung fand er nicht, und diesen Februar erlosch schliesslich sein Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Umso erleichterter war S., als er vor einigen Wochen durch eigene Recherchen auf einen Beschluss des Parlaments von Mitte März stiess: Über 60-Jährige, denen im ersten Halbjahr 2021 die Aussteuerung droht, sollten bis Ende Juni weiterhin Taggelder beziehen können.

Mit dieser neuen Bestimmung wollten National- und Ständerat den von der Covid-Krise besonders betroffenen älteren Erwerbslosen helfen. Genauer gesagt: Man möchte ihnen einen würdevollen Übergang bis zum 1. Juli ermöglichen. Ab diesem Datum haben Arbeitslose über 60 dann Anspruch auf die neuen Überbrückungsrenten, die das Parlament im letzten Jahr beschloss.

«Viele andere in der gleichen Situation wie ich wissen wohl gar nicht, dass sie Anrecht auf zusätzliches Arbeitslosengeld hätten.»

S., verlor seinen Job

S. meldete sich also Ende März bei seinem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), um wieder Taggelder beziehen zu können. Und musste konsterniert feststellen, wie das RAV ihn abblitzen liess, obschon er alle Anforderungen erfüllte. Das RAV sah sich schlicht nicht in der Lage, den Parlamentsbeschluss umzusetzen: Es fehlten ihm laut eigenen Angaben erforderliche Informationen aus dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).

Vom Seco wiederum erhielt S. die Auskunft, derzeit könnten die Arbeitslosenkassen keine weiteren Taggelder auszahlen. Erst müssten hierfür die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Sodann erteilte das Seco S. den Ratschlag, vorerst beim RAV angemeldet zu bleiben und weiterhin die Arbeitslosenformulare einzureichen. «Dabei hatte mich das RAV eben erst aus dem System gelöscht und weigerte sich, mich ohne Instruktion des Seco wieder aufzunehmen», sagt S. Ihn ärgert auch, dass ihn das RAV – anders als vom Seco festgelegt – nicht aktiv über seine Ansprüche informiert hat. «Viele andere in der gleichen Situation wie ich wissen wohl gar nicht, dass sie Anrecht auf zusätzliches Arbeitslosengeld hätten.»

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