Weshalb braucht es dieses Gesetz, den Behörden werden doch schon weitreichende Kompetenzen im Strafrecht und im neuen Nachrichtendienstgesetz eingeräumt?
Ja, es gibt bereits gesetzliche Grundlagen zur Bekämpfung des Terrorismus. Aber das Nachrichtendienstgesetz dient einzig der Überwachung, der Informationsbeschaffung. Der Nachrichtendienst kann nicht direkt eingreifen. Das Strafrecht seinerseits greift erst dann, wenn eine Straftat bereits begangen wurde. Die Abstimmungsvorlage füllt hier eine wichtige Lücke, nämlich dass die Polizei präventiv einschreiten kann, bevor eine Straftat begangen wird. So kann einem terroristischen Gefährder zum Beispiel ein Kontaktverbot mit radikalisierten Kollegen auferlegt werden oder ein Ausreiseverbot, damit er nicht in den Jihad reisen kann.
Das tönt gut, geht aber weit. Zu weit?
Wir kennen bereits heute präventive Massnahmen bei der häuslichen Gewalt, dem Hooliganismus oder im Ausländerrecht. Auch in diesen Bereichen kann die Polizei zur Verhinderung einer Straftat Massnahmen anordnen, bevor etwas passiert. Neu sind präventive Massnahmen also nicht.
Rechtsprofessoren und UNO-Sonderberichterstatter befürchten, dass mit dem neuen Gesetz selbst unbescholtene Menschen verdächtigt und als terroristische Gefährder eingestuft werden.

