Fantasienamen, unvollständige Listen, nicht erreichbare Wirte: Obwohl die Schweizer Gastrobetriebe verpflichtet sind, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erfassen, kam es bei den bisherigen Lösungen bisweilen zu Pannen – Restaurantbesucher, die sich potenziell mit dem Coronavirus angesteckt hatten, konnten nicht in nützlicher Frist gewarnt werden.
Nachdem die Terrassen wieder offen sind, ist Bern der erste Kanton der Schweiz, der reagiert: Ab Mitte Mai sind Gastrobetriebe verpflichtet, mindestens einmal pro Tag die Angaben aller Gäste dem Kanton zu melden. Dieser speist die Angaben in eine zentrale Datenbank ein. Umgesetzt werden soll dies automatisch über die diversen Check-in-Apps, im Ausnahmefall können die Wirte die Angaben auch manuell übermitteln.
Damit wird eine neue Gangart eingeschlagen. Im letzten Jahr reichte es noch, zusätzliches Personal für das Contact-Tracing einzustellen oder die Prozesse im Betrieb zu optimieren. Das reicht nun laut Kanton nicht mehr aus, wie der Kanton zur geänderten Covid-Verordnung schreibt, welche die Bernische Regierung diese Woche verabschiedet hat.
Gemäss Verordnung kann die Gesundheitsdirektion per Leistungsvertrag eine Drittfirma beauftragen, die Datenbank umzusetzen. Die Daten würden verschlüsselt und auf Servern in der Schweiz gelagert.
Kritischer Datenschutz

