Spricht Markus Meier über das neue CO2-Gesetz, fällt immer wieder eine Bemerkung: «zu hohe Kosten». Meier ist Direktor des Schweizer Hauseigentümerverbands (HEV), der am 13. Juni ein Nein zur Vorlage empfiehlt.
Der Verband unterstützt gemäss Eigenangaben die Bestrebungen des Bundesrats, den Treibhausgasausstoss zu reduzieren. Das revidierte Gesetz schlage jedoch ein Tempo an, das mit den Erneuerungszyklen im Gebäudebereich nicht vereinbar sei, sagt Meier. Daraus erwachse ein hoher Kostendruck. «Für viele Wohneigentümer ist das finanziell nicht stemmbar.»
Ist die Sorge berechtigt? Oder handelt es sich um Angstmacherei, wie die Befürworter sagen?
Was ändert sich?
In Zukunft dürfen Neubauten grundsätzlich keine CO2-Emissionen mehr verursachen. Das Gesetz schreibt damit fest, was heute in den meisten Fällen bereits Standard ist. In bestehenden Häusern dagegen dürfen Öl- und Gasheizungen weiterlaufen. Werden sie ersetzt, gilt jedoch neu eine Obergrenze für den CO2-Ausstoss: 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter beheizte Fläche. Der Wert sinkt alle fünf Jahre um je 5 Kilogramm. Eine Sanierungspflicht besteht nicht. Allerdings: Eine nachhaltige Heizung steigert den Immobilienwert.

