Politik

Ab sofort können sich Personen ab 50 Jahren impfen lassen

Der Kanton Zürich gibt für die nächste Impfgruppe rund 54'000 Termine frei.

Ab sofort können sich Personen ab 50 Jahren impfen lassen

Neu können auch 50- bis 64-Jährige (Impfgruppen H, K und M) Impftermine buchen. In den ersten beiden Maiwochen sind in den Impfzentren rund 54’000 Termine verfügbar, wie die Gesundheitsdirektion in einer Mitteilung schreibt. 

Bislang konnten Personen ab 65 Jahren (Impfgruppe C), Personen mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko (Impfgruppe B) und Personen mit chronischen Krankheiten (Impfgruppen D und E) einen Impftermin in einem der elf Impfzentren buchen.

Ab Anfang Mai sind die ersten Termine der Impfgruppen F und G. Dabei handelt es sich um das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt. Dazu zählt nicht nur das Personal von Spitälern, Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Alters-, Pflege- und Behindertenheimen. Auch die Termine der Impfgruppe O starten Anfang Mai. Sie umfass die 16- und 17-Jährigen mit Vorerkrankungen. 

Impfen von Risikopatienten in Arztpraxen vor Abschluss

Arztpraxen haben im Kanton Zürich bisher über 130’000 Impfungen verabreicht, was mehr als einem Drittel aller durchgeführten Impfungen entspricht. Arztpraxen, die gemeldet haben, dass sie noch über 30 ungeimpfte Personen ab 65 Jahren auf ihrer Warteliste haben, werden diese Woche eine weitere Impfstofflieferung erhalten, damit sie diese Personen impfen können.

Personen, die bereits eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben, wird von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlen, die Impfung erst sechs Monate nach der Erkrankung durchzuführen. Ausgenommen davon sind besonders gefährdeten Personen, die bereits nach drei Monaten eine Impfung erhalten sollen.

Zudem wird neu empfohlen, Personen mit bestätigter COVID-19-Erkrankung nur noch eine Dosis mRNA-Impfstoff zu verabreichen. Hiervon ausgenommen sind immunsupprimierte besonders gefährdete Personen, welche weiterhin zwei Impfdosen erhalten sollen.

Personen, die bereits eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben, bringen zum ersten Impftermin die Laborbestätigung oder ein ärztliches Attest als Bestätigung mit.

Wenn die Person die Erstimpfung schon erhalten hat und der Zweitimpftermin gebucht ist, soll dieser wahrgenommen werden, schreibt die Gesundheitsdirektion. Dabei ist die Bestätigung der COVID-19-Erkrankung mitzubringen. Gegebenenfalls wird die Zweitimpfung nicht durchgeführt. In jedem Fall wird eine Impfbestätigung ausgehändigt.

Registrierung empfohlen

Die Gesundheitsdirektion empfiehlt allen impfwilligen Zürcherinnen und Zürcher weiterhin, sich auf der Anmeldeplattform zh.ch/coronaimpfung zu registrieren, auch wenn sie einer Impfgruppe angehören, für die noch keine Impftermine freigeschaltet sind. Der Zeitpunkt der Registrierung spielt für den Impftermin keine Rolle. Erst wenn die jeweilige Impfgruppe freigegeben ist, können Termine für die erste und zweite Impfung gebucht werden. 

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