Im Oktober 2016 lernte eine 30-jährige Schweizerin über ein Datingportal einen 26-jährigen syrischen Flüchtling kennen. Wenige Tage später verabredeten sie sich an einem Bahnhof im Zürcher Unterland. Der Syrer, der damals kaum Deutsch sprach und den Chat mit ihr mit einem Übersetzungsprogramm geführt hatte, traf auf eine Frau, die an einer Intelligenzminderung litt. Laut dem Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen (ICD-10) entsprachen ihre geistigen Fähigkeiten einem neun- bis zwölfjährigen Mädchen.
Diesen Zustand der Frau habe der Syrer erkannt, behauptete die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift zu dem Fall. Deshalb habe er auf dem Spaziergang mit der Frau auch erkennen können, dass sie «zu ernsthaftem Widerstand nur eingeschränkt in der Lage war». Er habe die Frau, die sich nach Kräften verbal und körperlich zur Wehr setzte, zu Boden gerissen und vergewaltigt. Dafür solle er vier Jahre ins Gefängnis und anschliessend für zehn Jahre des Landes verwiesen werden.
Befragt wurde sie erst nach eineinhalb Jahren
Mit blutverschmierter Hose kam die Frau zurück in die Wohngruppe, wo sie einer Betreuerin erzählte, was aus ihrer Sicht vorgefallen war. Abgemacht gewesen sei «ein normales Kennenlernen, nicht so, wie es dann kam». Da sie heftig aus der Vagina blutete, wurde sie ins Spital eingeliefert und notoperiert. Zwei Tage später schilderte sie der Polizei, wie sie sich gewehrt und um Hilfe geschrien habe. Es dauerte dann volle 17 Monate, ehe sie von der Staatsanwaltschaft erneut befragt wurde
Der Mann selber wurde nach einer Ermittlungspanne erst im Februar 2018 für 27 Tage in Untersuchungshaft versetzt. Er bestritt den Tatvorwurf. Schon nach kurzer Zeit habe die Frau ihn gefragt, ob er ihr Freund sein wolle. Nachdem man fünf Minuten Händchen gehalten habe, habe sie Sex von ihm verlangt. Es sei nicht seine Absicht gewesen, beim ersten Treffen Sex zu haben. Trotzdem kam es für ein paar Minuten zum Geschlechtsverkehr. Dass die Frau kognitiv eingeschränkt gewesen sei, habe er nicht bemerkt.

