Unweit des Bahnhofs Zürich-Wipkingen liegt die jüngste Kampfzone. An der Rotbuchstrasse plant eine Genossenschaft Neubauten mit 22 Wohnungen. Alles lief nach Plan, die Baubewilligung der Stadt lag vor. Doch dann brachte ein Einspruch gegen das Projekt die Wende. Das Verwaltungsgericht hob die Baubewilligung wieder auf: Der Neubau schütze die Bewohnerinnen zu wenig vor dem Lärm der Strasse.
Über den Lärmschutz stolperten jüngst einige Projekte im Kanton Zürich: die geplante Brunaupark-Überbauung (500 Wohnungen), ein Projekt der Baugenossenschaft Oberstrass (134 Wohnungen), eine Überbauung der Swisscanto-Anlagestiftung an der Bederstrasse (124 Wohnungen) und Neubauten in Schwerzenbach (128 Wohnungen). Die Richterinnen und Richter wandten eine neue Praxis an. Sie bewerteten die bis dahin oftmals grosszügig ausgestellten Lärm-Ausnahmebewilligungen des Kantons als ungenügend und kassierten dadurch die Bewilligungen für Bauten an lauten Strassen. Das hat wiederum Rekurrenten einen neuen Hebel verliehen, um gegen unliebsame Projekte vorzugehen – selbst wenn es ihnen dabei gar nicht um die Gesundheit der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner ging.
Bauen an lauten Strassen schien plötzlich kaum mehr möglich, besonders in der engen Stadt. Geplagt von dieser Unsicherheit, blickten Investoren, Bauherrschaften und Planer gespannt nach Lausanne, wo zwei solche Lärmschutz-Fälle beim Bundesgericht hängig sind. Sie sollen Klarheit schaffen. Nun ist der erste Entscheid da: Das Bundesgericht stützt die neue Lärmschutz-Praxis der Zürcher Gerichte, die Bauprojekte wie Kartenhäuser in sich zusammenfallen lässt.
Alternativen müssen besser geprüft werden

