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Politik

Ein Megafon in der Hand reicht nicht für eine Verurteilung

Eine junge Frau soll den Frauenstreik 2020 organisiert und gegen die Covid-Regeln verstossen haben, sagt die Staatsanwaltschaft. Doch das Gericht ist anderer Meinung. Und der Anwalt kritisiert die Polizei.

«Waren Sie am 14. Juni 2020 um 17.55 Uhr auf dem Helvetiaplatz in Zürich?», fragt der Richter. «Haben Sie die Kundgebung mitorganisiert? Warum haben Sie ein Megafon ergriffen? Warum sagten Sie durchs Megafon: ‹Die Versammlung wird offiziell aufgelöst›?»

Schweigen auf der Anklagebank des Bezirksgerichts Zürich, wo eine 23 Jahre alte Frau sitzt, von der man weder Beruf noch sonst etwas erfährt – nur dass sie gern weisse Turnschuhe trägt.

23-jährige Angeklagte ist vorbestraft

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, an jenem 14. Juni, einem Sonntag, den Frauenstreik in der Stadt Zürich mit organisiert zu haben. Deshalb habe sie gegen die Covid-19-Verordnung des Bundesrats verstossen. Sie soll mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Franken (2400 Franken) bestraft werden.

Sollte sie nun vom Richter schuldig gesprochen werden, müsste sie das Geld bezahlen, weil sie vorbestraft ist. 2019 hatte sie mit anderen Umweltaktivistinnen den Haupteingang der Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz blockiert, um gegen die klimaschädlichen Investitionen der Grossbank zu protestieren; sie und viele andere wurden daraufhin wegen Nötigung verurteilt.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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