Den klassischen Hausfrauen wehe jetzt ein ziemlich kalter Wind entgegen, sagte Scheidungsanwältin Margherita Bortolani vor wenigen Wochen zur neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts. Frauen, die ihr berufliches Engagement reduziert oder ganz aufgegeben haben zugunsten der Familie, sind jetzt damit konfrontiert, auch mit über 50 nochmals eine Stelle suchen zu müssen. Und sie können sich nicht mehr darauf verlassen, bis zur Pensionierung nachehelichen Unterhalt zu bekommen.
Auf diesen Artikel hin meldeten sich mehrere betroffene Frauen, die ebendiese Situation schilderten. Eine davon ist Silvia Wanner (Name geändert). Sie erklärte sich bereit, ihre Geschichte zu erzählen, möchte aber in der Zeitung nicht namentlich genannt werden.
Silvia Wanner ist 60 Jahre alt und seit einigen Jahren in einem Scheidungsverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist. Noch vor kurzem wäre ihr von dem hohen Lohn, den ihr Ex-Mann verdient, ein substanzieller Anteil zugesprochen worden bis zur Pensionierung. Und sie hätte selber im kleinen Pensum weiterarbeiten können, wie sie das all die Jahre über neben der Familienarbeit gemacht hat.
Mit der neuen Rechtsprechung aber schwindet ihre Hoffnung auf eine annehmbare Lösung. Erstens gilt nun der während der Ehe gelebte finanzielle Standard für sie nicht mehr, obwohl genug Geld da wäre. Zweitens wird von ihr erwartet, dass sie voll arbeitet. Notfalls auch an der Migros-Kasse oder als Putzfrau, wenn sie nichts Besseres findet. Sie, die vor 40 Jahren eine Ausbildung zur Hotelfachfrau absolviert hatte und danach jahrelang an guten Adressen in der Schweiz und im Ausland Gastgeberin sein durfte. «Toll, dieses Bundesgerichtsurteil!», sagt sie in einem Anflug von Sarkasmus.
Sie, die als Hotelfachfrau jahrelang an guten Adressen gearbeitet hat, soll nun als Putzfrau arbeiten gehen.

