Auch in Russikon stand im Dezember 2020 eine Budget-Gemeindeversammlung auf dem Programm. Allerdings eine unter besonderen Bedingungen, galt doch ein Corona-Schutzkonzept. Es beinhaltete unter anderem die Verpflichtung für alle Teilnehmer, eine Gesichtsmaske zu tragen.
Ein Stimmberechtigter kam jedoch ohne Maske – dafür mit einem ihn seiner Meinung nach von einer Tragplicht befreienden Papier mit dem Titel «Sach- und Rechtsattest». Ein Dokument, das ihm aber nichts nützte: er musste draussen bleiben.
Beim Bezirksrat abgeblitzt
Schon zwei Tage später erhielt der Bezirksrat Pfäffikon einen Rekurs des Abgewiesenen. Der Mann verlangte, die Versammlungsbeschlüsse aufzuheben, da ihm der Eintritt verweigert worden sei. Eine Forderung, die der Bezirksrat ablehnte. Darauf gelangte der Russiker ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
Doch auch hier war dem Mann kein Erfolg beschieden: Die Beschwerde wurde abgewiesen, wie einem nun publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts zu entnehmen ist. Einzig in finanzieller Hinsicht kam man dem Mann entgegen: Die Verfahrenskosten beider Instanzen von insgesamt rund 3200 Franken werden auf die Staatskasse genommen.

