Abo

Politik

Maskenpflicht an Gemeindeversammlung war zulässig

An der letzten Gemeindeversammlung des Jahres 2020 in Russikon wurde einem Stimmbürger, der keine Schutzmaske trug, der Eintritt verweigert. Das war rechtens, sagt nun das Verwaltungsgericht.

Auch in Russikon stand im Dezember 2020 eine Budget-Gemeindeversammlung auf dem Programm. Allerdings eine unter besonderen Bedingungen, galt doch ein Corona-Schutzkonzept. Es beinhaltete unter anderem die Verpflichtung für alle Teilnehmer, eine Gesichtsmaske zu tragen.

Ein Stimmberechtigter kam jedoch ohne Maske – dafür mit einem ihn seiner Meinung nach von einer Tragplicht befreienden Papier mit dem Titel «Sach- und Rechtsattest». Ein Dokument, das ihm aber nichts nützte: er musste draussen bleiben.

Beim Bezirksrat abgeblitzt

Schon zwei Tage später erhielt der Bezirksrat Pfäffikon einen Rekurs des Abgewiesenen. Der Mann verlangte, die Versammlungsbeschlüsse aufzuheben, da ihm der Eintritt verweigert worden sei. Eine Forderung, die der Bezirksrat ablehnte. Darauf gelangte der Russiker ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.

Doch auch hier war dem Mann kein Erfolg beschieden: Die Beschwerde wurde abgewiesen, wie einem nun publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts zu entnehmen ist. Einzig in finanzieller Hinsicht kam man dem Mann entgegen: Die Verfahrenskosten beider Instanzen von insgesamt rund 3200 Franken werden auf die Staatskasse genommen.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.