Über Wochen hat die Bundesverwaltung an dem Bericht mit dem Titel «Ungleichbehandlung Geimpfte und Ungeimpfte» gearbeitet. Juristen, Datenschützer und Gesundheitsexperten sollten dem Bundesrat im Auftrag von Alain Bersets Innendepartement die verschiedenen Optionen aufzeigen, die es bei diesem umstrittenen Thema gibt.
Das Resultat war jedoch ungenügend. Der 22-seitige Bericht müsse überarbeitet werden, sagen Quellen aus der Verwaltung. Damit verzögert sich auch ein Entscheid des Bundesrats. Während die Forderungen nach mehr Freiheit für Geimpfte immer lauter werden, je weiter die Impfkampagne fortschreitet.
Über 100’000 Menschen sind in der Schweiz bereits doppelt und damit vollständig gegen Corona geimpft. Für sie forderte die FDP diese Woche in einer Mitteilung: keine Einschränkung mehr durch «einschneidende Massnahmen wie Quarantäne etc.» – sobald es wissenschaftlich bestätigt sei, dass Impfungen nicht nur die Geimpften selber, sondern auch Dritte vor Ansteckungen schützten.
Für diese Forderung engagiert sich vor allem Andrea Caroni, Präsident der Staatspolitischen Kommission des Ständerats. Sei der Schutz Dritter vor Ansteckung erwiesen, dürfe der Bundesrat von Verfassung wegen nicht mehr die individuellen Freiheiten von Geimpften einschränken, sagt der Ausserrhoder Ständerat. Für die Allgemeinheit müssten spätestens dann Besuche von Restaurants oder Kinos wieder möglich sein, wenn die Risikogruppe durchgeimpft und damit gegen das Virus geschützt sei, sagt Caroni. Gemäss dem aktuellen Impfplan des Bundes haben alle chronisch Kranken und Menschen, die 65 Jahre oder älter sind, bis Ende April Aussicht auf eine Impfung. (Mehr dazu lesen Sie hier.)
Die erste Ausnahme für Geimpfte

