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Politik

Privatschüler sind an Gymiprüfung nicht benachteiligt

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Privatschulen abgewiesen. Diese bemängeln, dass bei ihren Schützlingen nur die Prüfungsnote zählt, bei den Volksschülern hingegen auch die Vornoten.

Schülerinnen und Schüler, die ans Gymnasium wollen, müssen zur Aufnahmeprüfung antraben. Für die meisten ist dies ein sehr wichtiger Tag – entsprechend nervös dürften dann viele sein. Wichtig sind deshalb auch gute Vornoten: Dank diesen können die Kandidaten es unter Umständen auch dann an die Mittelschule schaffen, wenn sie die Prüfung vor lauter Aufregung in den Sand setzen.

Allerdings: Die Erfahrungsnoten zählen nicht bei allen, sondern gegenwärtig nur bei jenen Jugendlichen, die eine öffentliche Schule besuchen und ans Langgymnasium wollen. Bei Privatschülern hingegen zählen einzig die Prüfungsresultate.

Für Privatschüler reicht eine 4,5

Die Privatschulen monieren dies schon länger, sie finden es ungerecht. Als die Zürcher Bildungsdirektion vor zwei Jahren die Aufnahmekriterien für die Gymnasien und Fachmittelschulen im Kanton harmonisierte, dabei aber die Ungleichbehandlung von öffentlichen und privaten Schulen beibehalten wollte, zogen sie vor Gericht.

Beschwerde eingereicht haben der Verband Zürcher Privatschulen sowie ein Elternpaar. Konkret bemängeln sie folgende Bestimmungen: Künftig sollen bei allen Jugendlichen der öffentlichen Schule – egal ob sie nach der sechsten Primarklasse oder ab der Sekundarstufe ans Gymnasium wollen – zur Hälfte die Vornoten zählen. Gemittelt mit den Prüfungsresultaten ist ein Notendurchschnitt von 4,75 erforderlich. Anders bei den Privatschülern: Hier zählen nur die Prüfungsresultate, dafür reicht eine Note von 4,5.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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