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Politik

Kann die angeschlagene Ju-Air je wieder abheben?

2023 soll die dann totalüberholte Ju-52 wieder abheben. Die Maschine ist jedoch gar nicht mehr im Besitz der Ju-Air. Und das Verhältnis zwischen der Airline und jener Behörde, die über eine neue Zulassung entscheidet, ist angespannt.

Die Ju-Air hat seit dem Absturz wiederholt angekündigt, den Flugbetrieb wieder aufnehmen zu wollen. Auch dann, wenn die Voraussetzungen alles andere als gut aussahen. Vor knapp zwei Wochen kam die jüngste Ankündigung. Und das just in der Stellungnahme zum Abschlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust), der die Ju-Air scharf kritisiert. Nun soll es das Jahr 2023 sein. Ob die letzte « Tante Ju » , die derzeit wieder flugtauglich gemacht wird, je wieder abheben wird ist mehr denn je ungewiss.

Sicher ist bereits jetzt: Rundflüge, wie jener, der am 4. August 2018 in einem tragischen Unglück geendet hat, darf die Airline in Zukunft keine mehr anbieten. Denn die Flugzeuge werden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) neu in die Sonderkategorie « historisch » fallen und dürfen somit nur noch privat betrieben werden, sagt Urs Holderegger vom Bazl.

« Es wird nicht mehr möglich sein, Flüge mit wie bis anhin 17 Passagieren durchzuführen »

Urs Holderegger, Pressesprecher Bazl

Und die Ju-Air werde eine nationale Flugbewilligung bekommen. Flüge ins Ausland, wie sie die Fluggesellschaft vor dem Absturz auch durchgeführt hatte, wären dann nur noch mit einer Ausnahmebewilligung des jeweiligen Landes möglich.

Nur noch sechs Passagiere

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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