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Politik

Hartes Ringen um Nationalität der Täter

Soll die Polizei die Nationalität von Tatverdächtigen nennen? Und bei Schweizern auch den Migrationshintergrund? Linke und Rechte liefern sich vor der Abstimmung vom 7. März einen Schlagabtausch.

Ein 20-Jähriger rast mit 159 km/h von Fehraltorf in Richtung Illnau-Effretikon. Und ein 23-Jähriger wird am Flughafen mit 1,5 Kilo Kokain im Gepäck verhaftet. Beide Vorfälle hat die Kantonspolizei in den vergangenen Wochen mit Medienmitteilungen publik gemacht. Die Bevölkerung hat dabei auch die Nationalität der mutmasslichen Täter erfahren. Der Raser: ein Schweizer. Der Drogenschmuggler: ein Lette.

Tut nichts zur Sache, fände in beiden Fällen der Mediendienst der Stadtpolizei Zürich. Er würde die Herkunft nicht von sich aus nennen. Die Stadt Zürich weicht damit – anders als die Kapo und das dritte grosse Polizeikorps im Kanton, die Stadtpolizei Winterthur – von einer schweizweit gängigen Praxis ab.

«Wir müssen diesen weltfremden Entscheid rückgängig machen.»

Mauro Tuena, SVP-Nationalrat aus Zürich

Die unterschiedliche Handhabung hat dazu geführt, dass die Zürcherinnen und Zürcher am 7. März darüber abstimmen, wie die Polizei mit der Nennung von Tätern, Verdächtigen und Opfern umzugehen hat. Nachfolgend ein Überblick, wie es dazu kam und was das konkret heisst:

1. Die Vorgeschichte

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