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Politik

Bezirksrat eröffnet Verfahren gegen den Gemeinderat Bubikon

Wegen den hohen Personalfluktuationen in der Bubiker Gemeindeverwaltung hat der Bezirksrat ein aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet. Es richtet sich gegen den Gemeinderat und den Gemeindeschreiber.

Es sollte ein Neuanfang werden. In einer dreiseitigen Stellungnahme reagierte der Bubiker Gemeinderat vergangene Woche auf die gegen ihn gerichtete Kritik. Mehrere Parteipräsidenten bemängelten zuvor, er würde die Vorwürfe gegen Stefan Mettler nicht schnell genug untersuchen. Der Gemeindeschreiber steht unter anderem wegen zahlreicher Abgänge in der Gemeindeverwaltung in der Kritik. Im ZO/AvU vom 14. November machten Betroffene die Vorwürfe erstmals publik.

Der Gemeinderat beteuerte in der Stellungnahme, er höre die kritischen Stimmen sehr wohl und nehme diese Anliegen auch ernst. Unter anderem habe er mit dem Bezirksrat Hinwil vereinbart, dass dieser als Aufsichtsbehörde prüfen soll, ob im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den Gemeindeschreiber eine Untersuchung möglich sei. «Gemeinderat und Gemeindeschreiber stehen dieser Prüfung offen gegenüber und sind bereit, allfällige daraus resultierende Massnahmen und Konsequenzen zu tragen.»

Bezirksrat will Vorwürfe prüfen

Doch nun stellt sich heraus: Ganz so wie vom Gemeinderat geschildert, ist die Sache nicht. Es handelt sich bei der angesprochenen Prüfung offenbar nicht um eine gegenseitige Vereinbarung, sondern vielmehr um ein vom Bezirksrat einseitig eröffnetes Verfahren. Dies jedenfalls schreibt der Bezirksrat in einer Klarstellung. Die Aussage des Gemeinderats sei unzutreffend: « Es gibt keine Vereinbarung zwischen dem Bezirksrat Hinwil und dem Gemeinderat Bubikon, wonach ‹der Bezirksrat prüfen solle, ob im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den Gemeindeschreiber eine Untersuchung möglich sei›», schreibt die Aufsichtsbehörde.

«Erst als wir darauf bestanden, erhielten wir die Akten .»

Jacqueline Hayek, Ratsschreiberin Bezirksrat Hinwil

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