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Politik

Volg-Räuber muss 54 Monate ins Gefängnis

Ob die Pistole, mit der ein Mann letztes Jahr den Volg in Niederuster überfallen hatte, echt war oder nicht, ist unklar. Doch die Personen hätten Todesangst ausgestanden, sagte der Richter am Bezirksgericht Uster. Strafverschärfend aber noch etwas anderes hinzu.

Angeklagt war der 25-Jährige, weil er im März letzten Jahres eine Volg-Filiale in Niederuster überfallen hatte –  bewaffnet mit einer Pistole. Ob sie geladen war, ist unklar. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten. 

Laut Anklageschrift raubte der Angeklagte am 11. März letzten Jahres kurz nach Mittag eine Volg-Filiale aus, was der Täter nach der Festnahme ohne Umschweife schon im Streifenwagen der Polizei gestand. Abstreiten lohnte sich die Tat ohnehin nicht, weil der sechs Minuten dauernde Raub von Überwachungskameras festgehalten wurde.

Pistole vom Mitbewohner

Doch von Anfang an: Nachdem der Mann zu Hause die Kleinkaliberpistole seines Mitbewohners an sich genommen hatte, ging er zu Fuss zur in der Nähe liegenden Volg-Filiale, um sie auszurauben. Ob die Pistole geladen war, wusste er laut eigenen Angaben nicht. Er kenne sich mit Waffen nicht aus und habe sich deshalb auch nicht darum gekümmert.

«Dass man einen solchen Seich macht, ist kaum zu glauben.»

Richter, Bezirksgericht Uster

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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