Wer eine alte Heizung ersetzt, muss keine Gebühren bezahlen
In Wila müssen für die Installation von Solaranlagen sowie energetische Gebäudesanierungen in der Regel keine Baubewilligungsgebühren bezahlt werden. So ist es im Gebührentarif der Gemeinde festgehalten. Und diese Bestimmung steht im Einklang mit den Bestrebungen des Bundes, Schadstoff- und CO2-Emissionen zu reduzieren, den Energieverbrauch zu senken und Kernkraft-Energie langfristig zu ersetzen.
Künftig müssen auch keine Gebühren mehr bezahlt werden, wenn Heizungen ersetzt werden, die mit nicht erneuerbaren Energien gespiesen werden oder einen ineffizienten Wirkungsgrad haben. Das hat der Gemeinderat auf Antrag der Baukommission beschlossen, wie er mitteilt. Dazu gehören Öl-, Gas- oder Elektroheizungen sowie ältere Holzfeuerungen, welche durch Solaranlagen, Wärmepumpen oder neue Holzfeuerungen ersetzt werden.
Ausserdem werden die Installation und der Ersatz von Solaranlagen (Photovoltaik oder Kollektoren), von Wärmepumpen sowie der Anschluss an Fernwärmeverbunde von den Baugebühren befreit. Gleichzeitig entfällt die Pauschalgebühr für die Beurteilung und Installation von Wärmepumpen.
Für diese Änderungen hat der Gemeinderat den Gebührentarif der Politischen Gemeinde angepasst.
Anpassung bei Gebühren für Häuser
Im Gebührentarif ist ausserdem festgehalten, dass für den Bau von Einfamilien- sowie Mehrfamilienhäusern eine Objektgebühr von 2000 Franken zu entrichten ist. «Dabei fällt auf, dass diese für beide Gebäudearten identisch ist, obschon ein Mehrfamilienhaus der Baubehörde im Bewilligungsverfahren mehr Aufwand verursacht», schreibt der Gemeinderat. Für Überbauungen sei die Objektgebühr ab zwei Mehrfamilienhäusern sogar günstiger als ab zwei Einfamilienhäusern.
Der Gemeinderat hat deshalb die Gebühren wie folgt angepasst: Die Objektgebühr für ein Mehrfamilienhaus wird von 2000 auf 3000 Franken erhöht, was der Gebühr einer Überbauung mit zwei Einfamilienhäusern entspricht. Im Weiteren wird die Objektgebühr für Mehrfamilienhaus-Überbauungen denjenigen für Einfamilienhäuser gleichgesetzt und ab zwei Häusern von 1300 auf 1500 Franken und ab vier Häusern von 1000 auf 1300 Franken erhöht.
Laut Gemeinderat tritt der geänderte Gebührentarif rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft. (hug)

