Bauma reaktiviert Soforthilfe fürs Gewerbe
Der Gemeinderat Bauma will Selbständigerwerbenden sowie Unternehmerinnen und Unternehmern, die besonders stark vom zweiten Lockdown betroffen sind, schnell unter die Arme greifen. Wie er in einer Mitteilung schreibt, hat er eine entsprechende Soforthilfe beschlossen, die innert dreier Tage ausbezahlt werden kann.
Grund für diesen Entscheid ist das ausgebaute Härtefallprogramm. Wie dieses durch den Kanton Zürich umgesetzt wird, ist noch nicht klar. Entsprechende Entscheide des Regierungsrats stehen noch aus. Der Baumer Gemeinderat geht deshalb davon aus, dass frühestens Ende Februar mit ersten Auszahlungen zu rechnen ist.
Wer erhält Soforthilfe?
Um Soforthilfe von der Gemeinde Bauma zu erhalten, haben Selbständigerwerbende und Unternehmer einige Bedingungen zu erfüllen. So ist unter anderem vorgeschrieben, dass ihre Betriebsstätte in Bauma liegt.
Das Geschäft muss zudem seit dem Zeitraum ab 1. November 2020 für mindestens 40 Tage behördlich verfügt geschlossen sein oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent während des Lockdowns verzeichnen.
Auch besteht die Verpflichtung, dass beim Kanton in der zweiten Zuteilungsrunde gemäss Härtefallregelung des Bundes ein Gesuch für den maximal möglichen A-fonds-perdu-Beitrag gestellt wird. Die Gemeinde bezahlt die kommunale Soforthilfe subsidiär aus. Das heisst, sie muss zurückgezahlt werden, wenn und soweit die erhaltene Härtefallhilfe diese übersteigt.
Befristet bis März
Weiter schreibt der Gemeinderat, dass die Ausrichtung der Soforthilfe ab dem 22. Dezember 2020 erfolgt und vorerst bis Ende März 2021 befristet ist. Gesuchformulare und ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen sind auf der Gemeindeverwaltung oder auf der Internetseite der Gemeinde erhältlich. (agy)

