Die Stimmberechtigten von Bauma haben an der Urnenabstimmung vom 27. September 2020 der neuen Gemeindeordnung deutlich zugestimmt. Damit sie aber in Kraft treten kann, muss sie vom Regierungsrat genehmigt werden.
Die notwendige Genehmigung ist am 16. Dezember 2020 erfolgt, wobei die Zürcher Regierung zwei Regelungen nicht bewilligte. Dies schreibt der Baumer Gemeinderat in seiner jüngsten Mitteilung.
Halbsatz wurde gestrichen
So bemängelte der Regierungsrat einerseits eine kleine Wortformalie bei der Sozialbehörde. Andererseits kritisierte er einen Halbsatz, den die Stimmbürger an der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2019 hinzugefügt hatten.
Damals war der Artikel 16 Absatz 10 ergänzt worden und lautete neu wie folgt: Die Gemeindeversammlung ist zuständig für die Vorberatung aller der Urnenabstimmung unterstehenden Geschäften, sofern der Gemeinderat nicht eine Informationsveranstaltung durchführt.

