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Politik

Problematische Partnerschaft endet vor Obergericht

Wegen diverser Delikte hat das Bezirksgericht Pfäffikon eine Oberländerin zu 24 Monaten Gefängnis verdonnert. Kürzlich hat das Zürcher Obergericht den Schuldspruch bestätigt.

Es war ein happiges Verdikt, welches das Bezirksgericht Pfäffikon im November 2019 fällte. Eine 28-jährige Frau wurde für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt verurteilt. Dies bei einer Probezeit von drei Jahren. Hinzu kamen eine Geldstrafe von 900 und eine Busse von 500 Franken sowie die Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von über 6000 Franken. Angeklagt war die im Zürcher Oberland Wohnende wegen Gefährdung des Lebens, Körperverletzung, Tätlichkeiten, Drohung und Nötigung.

Ans Obergericht weiter gezogen hatte die Angeklagte den Fall, weil sämtliche ihr von ihrem Ex-Freund vorgeworfenen Straftaten «frei erfunden worden sind». Sie hatten rund ein Jahr zusammengewohnt und zusammen ein Kind. Zu den Vorwürfen ihres ex-Partners nahm sie keine Stellung mit der Begründung: «Was soll ich dazu sagen, wenn doch alles frei erfunden ist.»

61 Seiten Plädoyer

Auf eine Stellungnahme des Klägers musste verzichtet werden, weil er der Verhandlung fernblieb. Am Abend vor der Verhandlung hatte er ein Arztzeugnis eingereicht. Die Verhandlung fand trotzdem statt, beschränkte sich aber auf die Befragung der Angeklagten und dem Plädoyer der Verteidigerin und einer Replik darauf seitens des Anwalts des Klägers.

Zu glauben, dass die Verhandlung bedingt durch die Abwesenheit des Klägers nun schnell über die Bühne gegangen wäre, ist falsch. Die Verteidigerin las ihr 61 Seiten umfassendes Plädoyer vor, was 2 Stunden und 15 Minuten dauerte, unterbrochen durch eine Mittagspause. Dann folgten die Ausführungen des Anwalts, die knappe anderthalb Stunden dauerten. Ausführlich zu den von der Verteidigerin im Plädoyer ausgeführten Behauptungen nahm er nicht Stellung.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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