Beizen zu ab Dienstag
Es ist kein erneuter Lockdown geworden, so wie ihn die Experten der BAG-Corona-Taskforce gefordert hatten. Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung auf neue, aber lockerere Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus entschieden. Verfolgen sie die Medienkonferenz der Regierung im Live-Stream und lesen Sie hier die wichtigsten Fakten:
- Die Menschen sind aufgefordert, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte auf ein Minimum beschränken. Auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge soll verzichtet werden.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen, auch an den Festtagen. Öffnen dürfen nur Take-aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt.
- Sportbetriebe werden geschlossen. Im Freien dürfen bis zu fünf Personen zusammen Sport treiben. Profispiele ohne Zuschauer sind weiterhin erlaubt. Kinder bis 16 Jahre dürfen zusammen Sport treiben, aber keine Wettkämpfe austragen.
- Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen, etwa Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos. Kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen und von unter 16-jährigen Kindern und Jugendlichen bleiben möglich, Anlässe mit Publikum sind weiterhin verboten.
- In Läden dürfen sich noch weniger Menschen als bisher aufhalten. Massgebend ist die freie Fläche. Die Geschäfte müssen weiterhin Schutzkonzepte einhalten und wie bisher zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr schliessen. An Sonn- und Feiertagen müssen Läden geschlossen bleiben.
- Über Skigebiete entscheiden weiterhin die Kantone. Sie dürfen die Öffnung nur erlauben, wenn die epidemiologische Lage es zulässt und bei genügend Kapazitäten von Tests, Contact Tracing und Spitälern. Es müssen strenge Schutzkonzepte eingehalten werden.
- Kantone mit tiefen Fallzahlen dürfen wie bisher abweichende Erleichterungen erlassen und beispielsweise Restaurants oder Sporteinrichtungen öffnen. Massgebend sind hier insbesondere eine Reproduktionszahl, die unter 1 liegen muss, sowie eine 7-Tages-Inzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen muss.
- Der Einsatz von Schnelltests wird erweitert. Sie können neu auch ohne Symptome durchgeführt werden, etwa in Heimen oder am Arbeitsplatz. Wer einen Schnelltest ausserhalb der Testkriterien durchführt, muss ihn aber selbst bezahlen. Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren dürfen neu alle Arten von Schnelltests durchführen, die den Kriterien des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) entsprechen. Bisher waren nur Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachen-Abstrich zulässig.
Der Zürcher Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 und deren sofortige Umsetzung, wie er mitteilt. Es brauche angesichts der epidemiologischen Lage und der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens klare und einheitliche Regeln über die Kantonsgrenzen hinweg.
Die vom Regierungsrat bereits beschlossenen kantonalen Massnahmen bleiben in Kraft, sofern sie über die Bundesmassnahmen hinausgehen, heisst es in der Mitteilung weiter. Dabei handelt es sich um die Erhebung von Kontaktdaten sämtlicher Gäste sowie die Beschränkung auf Personen aus zwei Haushalten pro Tisch in noch zulässigen Restaurationsbetrieben.
Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sind auf 10 Personen beschränkt, öffentliche Darbietungen, die solche verursachen, sind verboten. Take-Aways, Lieferdienste und Hotelrestaurants und –bars müssen weiterhin um 22 Uhr schliessen, auch an Silvester. Zudem gilt im Kanton Zürich weiterhin ein allgemeines Prostitutions-Verbot.
Weiter hat der Regierungsrat die Gesundheitsdirektion mit der Organisation und Durchführung der kantonalen Covid-19-Impfkampagne beauftragt und davon Kenntnis genommen, dass die Vorbereitungen weit fortgeschritten sind. Am kommenden Montag, 21. Dezember 2020, wird die Gesundheitsdirektion die Öffentlichkeit über das geplante Vorgehen informieren.

