Stadtrat Illnau-Effretikon bewilligt Bauprojekt am Stadtgarten
Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat das Richtprojekt des Gestaltungsplans Stadtgarten genehmigt. Das Grundstück gehört der Habitat 8000 AG. Dieses wird begrenzt durch die Bahnhofstrasse, Tagelswangerstrasse, Bruggwiesenstrasse und das Stadthausareal. Die Grundeigentümerin liess über einen Studienauftrag ein Richtprojekt erarbeiten. Dieses bildet mit den drei Hauptbestandteilen Neubauprojekt, Stadtgarten und Corrodi-Haus die Basis für den noch zu erstellenden Privaten Gestaltungsplan.
Ein einfacher, schlanker Baukörper mit einem öffentlichen Erdgeschoss und sieben darüber liegenden Wohngeschossen bildet das Neubauvolumen am nördlichen Rand des Stadtgartens. Im Erdgeschoss befinden sich unter anderem die Empfangs- und Büroräumlichkeiten für die Beratungsangebote von Seniorinnen und Senioren,
ein Gemeinschaftsraum sowie ein Gewerberaum.
Wohnen am Park
Im ersten und zweiten Obergeschoss sind insgesamt 16 2.5-Zimmer- und 3.5-Zimmer-Wohnungen angeordnet, die dereinst durch das Alters- und Pflegezentrum betrieben werden sollen. Die weiteren fünf Obergeschosse beinhalten insgesamt 40 2.5-Zimmer- und 3.5-Zimmer-Wohnungen, die durch die Eigentümerin Habitat 8000 AG bewirtschaftet werden.
Sämtliche Wohneinheiten verfügen über einen privaten Aussenraum in Richtung des südlich gelegenen Stadtgartens. Dieser bildet eine grüne Mitte für das verdichtete Stadtzentrum. Eine grössere Wiese mit grosskronigen Bäumen, umlaufenden Wegen und verschiedenen Sitzmöglichkeiten macht aus dem zentralen Freiraum einen angenehmen Aufenthaltsort. Die Projektierung geht über den eigentlichen Perimeter des Stadtgartens hinaus und bildet bis hinauf zur Wangenerstrasse ein durchgehendes Fusswegnetz. In den kommenden Monaten
wird die Ausgestaltung des Stadtgartens in einem partizipativen Prozess konkretisiert., wie der Stadtrat mitteilt.
Mit der Begleitung dieses Prozesses wurde die Fachstelle «SpielRaum» in Bern beauftragt. Gemäss Masterplan soll das Corrodi-Haus im Erdgeschoss eine publikumsorientierte Nutzung erhalten. Der konkrete Verwendungszweck ist noch nicht festgelegt. Dies gilt auch für die oberen Geschosse.
Das Projekt muss in verschiedenen Teilen noch überarbeitet werden. Die Grundeigentümerin wird nun beginnen, den privaten Gestaltungsplan zu entwerfen. Dieser wird dann öffentlich aufgelegt.

