Politik

Heime wollen neue Angebote einführen

Auf nächste Jahr hin werden verschiedene Zusatztaxen der Ustermer Heime angepasst. Nach einer Erhöhung auf 2020 hin bleiben die Hotellerie- und Betreuungstaxen nun aber unverändert.

Heime wollen neue Angebote einführen

Vor einem Jahr wurde den Ustermer Heimbewohnern mitgeteilt, dass sie für die Hotellerie mehr bezahlen müssten. Für Menschen mit Demenz wurde die Betreuungstaxe gar mehr als verdoppelt. Von einer solchen generellen Erhöhung wird mit Blick auf 2021 nun abgesehen. Dagegen werden auf den 1. Januar hin einige Zusatzkosten angepasst, wie die Stadt mitteilt.

Reduktion bei Abwesenheit

Konkret betrifft dies betrifft die Gebühren für den TV-Anschluss, die Ein- und Austrittspauschale, den Zuschlag für die ersten 30 Tage und den noch aus dem Jahr 2005 stammenden Stundenansatz für individuelle Aufträge. Umgekehrt erhalten die Bewohner, die wegen Ferien, eines Spitalaufenthalts oder aus anderen Gründen vorübergehend abwesend sind, eine Reduktion auf die Hotellerietaxe von 15 Franken pro Tag.

Die sogenannten Normkosten der Pflege steigen laut dem Stadtrat gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozent. Dies wirkt sich auf die Höhe der Beiträge von Gemeinde und Krankenkasse aus. Dies wird aber lediglich Bewohnende mit Pflegestufe eins betreffen: Sie bezahlen künftig 50 Rappen pro Tag mehr.

Taxen für neue Angebote definiert 

Vorgesehen ist, dass die Heime Uster im Jahr 2021 ein neues Angebot für Tag-/Nachtwohnen einführen sowie eine spezifische gerontopsychiatrische Betreuung. Der definitive Starttermin des Angebots für Tag-/Nachtwohnen wird auch von der konkreten Pandemiesituation und den damit verbundenen Vorgaben der Gesundheitsdirektion abhängen.

Der Zuschlag für die gerontopsychiatrische Betreuung beträgt 25 Franken pro Tag. Die Hotellerie- und Betreuungstaxen für das Tag-/Nachtwohnen betragen 75 Franken für einen halben Tag und 95 Franken für einen ganzen Tag oder die Nacht.

Neue Taxen liegen zur Einsichtnahme auf

Die Taxen und Taxordnung werden für die Einwohner von Uster ab 25. November 2020 während eines Monats öffentlich aufgelegt. Interessierte können nach Voranmeldung bei der Abteilung Gesundheit im Stadthaus Uster Einsicht in das Dokument nehmen. Es ist auch auf www.uster.ch/amtsmitteilungen aufgeschaltet.

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