Bald entscheiden die Stimmbürger an der Urne über die Neugestaltung des Illnauer Dorfkerns. Damit wird nach über zwanzig Jahren politischer Debatten klar sein, welche Prioritäten die Stimmbevölkerung setzt. Soll ein grösserer Dorfplatz her und dafür ein schutzwürdiges Haus abgebrochen werden? Oder müssen alte Strukturen bewahrt und dafür Abstriche beim Dorfplatz gemacht werden?
Kurz vor der Abstimmung am 29. November meldet sich nun der Zürcher Heimatschutz zu Wort. Dessen Präsident Martin Killias hat sich in den vergangenen Jahren für den Erhalt des Landihauses an der Usterstrasse 23 eingesetzt. Bereits einmal rekurrierte er gegen den Entschluss der Stadt Illnau-Effretikon, das alte Gebäude aus dem Jahr 1928 aus dem Schutzinventar zu entfernen. Und bekam Recht. Nun, noch bevor ein Volksentscheid vorliegt, stellt Killias einen erneuten Rekurs in Aussicht.
Kein Freipass für Demokratie
« Wir werden eine Inventarentlassung nicht einfach durchwinken » , warnt er. Diese wäre jedoch nötig, sollte sich das Volk an der Urne für die Neubauvorlage und damit einen Abriss des Landihauses aussprechen. Die Entlassung aus dem Inventar nimmt dann der Stadtrat vor. Würde der Heimatschutz ein weiteres Mal gegen einen solchen Entscheid rekurrieren, würde er sich indirekt auch gegen einen Volksentscheid stellen.
« Wir respektieren die Demokratie » , stellt Killias klar. Im Vordergrund stehe jedoch die korrekte Rechtsanwendung und die Frage, ob das Landihaus schutzwürdig sei. Dies zu klären, obliegt einem Gericht, betont er: « Auch die Demokratie darf nicht alles – es gilt auch die Gewaltenteilung zu respektieren . » Ob der Heimatschutz dann tatsächlich einen Rekurs einlegt, wird letztlich vom 10-köpfigen Vorstand des Heimatschutzes entscheiden.

