Schnee stampfen, Tribünen bauen, Verletzte versorgen: Rund 20’000 Tage lang standen Armeeangehörige im vergangenen Jahr an zivilen Grossanlässen im Einsatz. Das entspricht dem Pensum von mindestens 80 Vollzeitangestellten.
Profitiert davon haben eine Reihe verschiedener Veranstaltungen, vom Skirennen in St. Moritz über das Schwingfest auf der Schwägalp bis hin zur Fête des Vignerons in Vevey.
Doch für zwei Drittel dieser Diensttage war die rechtliche Grundlage zweifelhaft. Das zeigt eine bisher unveröffentlichte Auswertung des Verteidigungsdepartements (VBS), die dieser Redaktion vorliegt.
Die Bedingungen, unter denen die Armee zivile Anlässe unterstützen darf, zählt das Militärgesetz auf. Die Hauptanforderung ist «ein wesentlicher Ausbildungs- oder Trainingseffekt».
Die Voraussetzung erfüllten 9 von 14 untersuchten Anlässen im vergangenen Jahr nicht: An diesen dienten weniger als die Hälfte der Diensttage der Ausbildung.

