Die Gemeindeversammlung von Wila genehmigte Mitte Juni 2020 deutlich die revidierte Polizeiverordnung. Teil davon war auch ein Artikel zur Observierung durch Sozialdetektive bei Verdacht auf missbräuchlichen Sozialhilfebezug. Bereits nach der Versammlung war aber klar, dass es bei diesem Artikel zu einem juristischen Nachspiel kommen wird.
Antrag scheiterte
Denn Christoph Pohl (SP) stellte sich bereits während der Versammlung gegen den Artikel, scheiterte jedoch mit seinem Antrag zu dessen Streichung. Er machte deshalb bereits nach der Versammlung klar, dass er gegen diesen Artikel bei Hans Rudolf Kocher (EVP), Statthalter von Pfäffikon, Rekurs einreichen wird.
Dieser hat ihm nun Recht gegeben. Wie der Statthalter in einer Mitteilung vom Donnerstagmorgen schreibt, hebt er den Observierungsartikel in der Polizeiverordnung Wila auf.
Kocher bringt in seiner Medienmitteilung diverse Gründe vor, weshalb der Rekurs gutgeheissen wurde. Er verweist dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 18. Oktober 2016, welches fordert, dass es für eine Überwachung durch Sozialinspektorinnen und -inspektoren einer hinreichend klaren gesetzlichen Bestimmung bedarf.

