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Politik

Dieses Schlupfloch gibt es für Gastronomen

Restaurants und Bars müssen gemäss Bundesratsentscheid um 23 Uhr schliessen. Trotzdem dürfen Gastronomen danach noch Gäste verköstigen - einfach auf einem anderen Weg.

Am Mittwoch gab der Bundesrat neue Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt. Unter anderem verhängte er eine Sperrstunde für Gastronomiebetriebe: Bars und Restaurants müssen ihre Türen um 23 Uhr schliessen und dürfen erst um 6 Uhr am nächsten Tag wieder öffnen.

Wie eine Nachfrage beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) zeigt, gibt es jedoch eine Möglichkeit, wie Restaurants und Bars auch nach dieser Zeit noch Umsatz generieren können: durch ein Take-Away-Angebot. Yann Hulmann, Mediensprecher des BAG: « Bei einem Take-Away-Angebot werden die Speisen mitgenommen, also nicht direkt konsumiert. Somit fallen sie nicht unter die Regelung für Restaurants und Bars.»

Das bedeutet, dass Restaurants zwar um 23 Uhr schliessen müssen und keine Gäste mehr bewirten dürfen – sehr wohl aberdürfen sie  Essen über die Gasse verkaufen, wie Yann Hulmann bestätigt. Gleiches gilt für Bars: «Die Getränke dürfen nicht vor Ort konsumiert werden und die Bar ist dafür verantwortlich, dass es nicht zu Menschenansammlungen kommt.»

Was Fast-Food-Ketten angeht, gelten dieselben Regeln: Wird vor Ort konsumiert, muss das Lokal um 23 Uhr schliessen. «Danach gelten die Regelungen für Take-Away-Betriebe.»

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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