Der Bundesrat hat am Mittwoch neue Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Neben einer Sperrstunde ab 23 Uhr und dem Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen hat der Bund auch die Maskenpflicht ausgedehnt.
Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann. Besonders die Maskenpflicht im Freien, etwa in belebten Fussgängerbereichen, betrifft die Gemeinden. Doch bei den beiden Seegemeinden Uster und Pfäffikon könnte sich dadurch auch die Situation rund um die beiden Seen verschärfen.
Maskenpflicht im Ustermer Zentrum
Weil der Bund die Massnahmen erst am Mittwoch kurz vor Feierabend beschloss, gerieten viele Verwaltungen in Zugzwang. So wurde über die neuen Richtlinien vielerorts erst spätabends oder am folgenden Tag getagt. So auch in Uster, wo die neue Corona-Verordnung am Donnerstag besprochen wurde. Die Stadt werde auf die Maskenpflicht an allen belebten Orten hinweisen, sagt Stadtpräsidentin Barbara Thalmann (SP). «Konkret betrifft dies die Fussgängerzone an der Bankstrasse sowie die Ein- und Ausgänge zum Illuster und den Wochenmarkt, das heisst überall dort, wo viele Leute gleichzeitig zirkulieren.»
An allen betroffenen Orten werde die Stadt Hinweisplakate zur Maskenpflicht aufstellen, sagt Thalmann weiter. Sie appelliert aber auch an die Bevölkerung: «Zusätzlich ist natürlich Eigenverantwortung gefragt. In der momentanen Situation braucht es alle», sagt sie.

