Seit Mitternacht gilt auch in bestimmten Bereichen im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht. Dazu gehören belebte Fussgängerbereiche von urbanen Zentren und Dorfkernen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch bekannt gegeben. Noch nicht klar war bislang allerdings, welche Orte konkret davon betroffen sind.
Nun hat der Wetziker Stadtrat diese bestimmt. Wie er in einer Medienmitteilung schreibt, gehören dazu der Migros-Vorplatz, der Leue-Vorplatz sowie das Stadthaus. Eine Maske tragen muss man neu auch vor und in Sammelstellen sowie vor städtischen Einrichtungen inklusive der Schulanlagen.
Bereiche mit vielen Menschen
Hintergrund dieser Regelung sei, dass in diesen Bereichen stets mit vielen Menschen zu rechnen und die Einhaltung des Abstands oftmals nicht möglich sei, schreibt der Stadtrat. Wie er betont, bestehe eine Maskenpflicht aber auch unabhängig von der Örtlichkeit im öffentlichen Raum. Nämlich immer dann, wenn es zu einer Konzentration von Personen komme, bei welcher der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden könne. (aku)

