Der Fall ereignete sich im Januar 2018: Eine Mutter wird vom Geburtshaus Zürcher Oberland in Bäretswil nach einem fünfstündigen Geburtsstillstand notfallmässig per Ambulanz in das Partnerspital Wetzikon gebracht. Dort wird nach einem Kaiserschnitt der Tod des Kindes festgestellt. Im Mai 2019 eröffnet die Staatsanwaltschaft gegen drei Hebammen des Geburtshauses ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und allfälligen weiteren Delikten.
Bis heute gibt es jedoch noch immer keine Strafanklage, geschweige denn ein Gerichtsurteil. Auf Anfrage sagt die Gesundheitsdirektion Kanton Zürich: «Die betroffenen Personen nutzen ihre strafprozessualen Rechte. Das führt zu einer Verzögerung des Verfahrens.»
Geburtshaus klagt Gutachter ein
Ein Rekurs ist jetzt öffentlich geworden: Das Bäretswiler Geburtshaus hat den Gutachter Dr. Daniel Surbek, Chefarzt für Geburtshilfe und fetomaternale Medizin des Berner Inselspitals, wegen Befangenheit eingeklagt. Dessen Gutachten, auf das sich die Oberstaatsanwaltschaft im Verfahren unter anderem stützt, dürfte das Geburtshaus Zürcher Oberland und die involvierten drei Hebammen schwer belasten.
Das Geburtshaus bezieht sich in seiner Klage auf einen Berner Fall, bei dem Surbek behauptet habe, dass das zu lange Zuwarten der Verlegung durch ein Berner Geburtshaus zum Tod eines Kindes geführt habe. Ein sehr ähnlicher Fall wie der Aktuelle im Zürcher Oberland, wobei in Bern kein Verfahren eröffnet wurde. Das Geburtshaus klagte den Berner Gutachter als «erklärten Gegner der Geburtshäuser» an und deshalb sei sein Gutachten nicht objektiv. Auch habe Surbek im Rahmen der laufenden Untersuchung des Geburtshauses in Bäretswil durch die kantonale Gesundheitsdirektion vorverurteilende Vorwürfe gemacht, ohne im Besitze der Krankengeschichten gewesen zu sein.

