Mit der neuen Personen-Regel soll verhindert werden, dass sich Leute im privaten Rahmen mit Covid-19 infizieren. Die vom Bundesrat am Sonntag erlassene Massnahme besagt, dass auch an Privatanlässen ab 15 Personen eine Maskenpflicht gilt.
Um zu überprüfen, wie die neuen Erlasse eingehalten werden, will der Bundesrat mehrheitlich auf Eigenverantwortung setzen. In der Praxis könnte es aber vermehrt zu Polizeikontrollen kommen. « Die Polizeikorps nehmen nach eigenen Feststellungen oder Meldungen aus der Bevölkerung entsprechende Kontrollen mit Augenmass vor » , sagt Andreas Melchior, Mediensprecher der Staatskanzlei auf Anfrage.
Keine Bussen
Mit einer Busse hätten fehlbare Personen jedoch nicht zu rechnen. Je nach Fall könne es jedoch sein, dass die Personalien sämtlicher Anwesenden aufgenommen werden müssen.
Nach wie vor sind grössere private Zusammenkünfte möglich. Für Feste mit über 15 Personen gilt jedoch die Maskenpflicht. Essen und Trinken ist nur noch am Tisch möglich. Ausserdem müssen die Organisatoren ein Schutzkonzept vorlegen können. Für die Kontrolle dieser Schutzkonzepte sind unter anderem die Gesundheitsdirektion, das Amt für Wirtschaft und Arbeit verantwortlich oder die Polizei verantwortlich. (kel)

