Blattläuse bedrohen die Zuckerrübenernte in der Schweiz. Sie übertragen viröse Erreger auf die Pflanzen, die in der Folge vergilben. Die Gefahr ist so akut, dass sich die 4300 Rübenbauern hilfesuchend an den Bund gewandt haben. Das Problem: Es gäbe ein Insektizid gegen den Befall – doch dieses ist verboten.
Soll der Bund also das Insektizid Gaucho wieder zulassen und so den Landwirten helfen? Die pikante Frage muss rasch geklärt werden, denn in den nächsten Wochen müssen die Bauern entscheiden, was sie im kommenden Jahr anbauen werden, noch vor Weihnachten müssen sie das Saatgut bestellen.
Der Fall hat eine politische Dimension: Mit der Trinkwasser- und der Pestizidinitiative kommen nächstes Jahr nämlich zwei Volksbegehren an die Urne, die den Einsatz von Pestiziden verringern respektive ganz verbieten wollen. Für die Initiativgegner zeigen die Probleme der Zuckerrübenbauern auf, was passieren kann, wenn die Behörden Pestiziden die Zulassung entziehen.
Konkret geht es um den Wirkstoff Imidacloprid. Er gehört zur Familie der Neonicotinoiden, den weltweit meisten und zugleich giftigsten Insektiziden. Umweltschützer warnen vor schädlichen Folgen etwa für Bienen sowie für die Wasserqualität. In diesem Umfeld ein verbotenes Insektizid im Freiland wieder zuzulassen, kommt für Agrarminister Guy Parmelins Fachleute einem Drahtseilakt gleich.
«Wir brauchen eine Übergangslösung, um die Epidemie zu stoppen.»
Josef Meyer, Verband der Zuckerrübenpflanzer

